Kann ich mit meinen Walking-Stöcken reisen? | Finnair Schweiz
Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit meinen Walking-Stöcken reisen?

Ja. Faltbare Walking-Stöcke können als Handgepäck mit in die Kabine genommen werden, sofern sie die maximalen Abmessungen von 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten.

Andere Arten von Walking-Stöcken gelten als Aufgabegepäck. Werden die Walking-Stöcke separat vom Aufgabegepäck transportiert, gelten sie als ein Gepäckstück. Überschreitet das Aufgabegepäck inklusive der Walking-Stöcke das im Ticket enthaltene Freigepäck, muss eine Gebühr für Zusatzgepäck entrichtet werden. Die Gebühr für das zusätzliche Gepäckstück kann im Voraus über Buchung verwalten entrichtet werden.

Weitere Informationen zu Spezialgepäck und Mobilitätshilfen auf Finnair-Flügen.

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