Reisen während der Schwangerschaft | Finnair

Reisen während der Schwangerschaft

Wenn Sie schwanger sind, können Sie mit den folgenden Einschränkungen mit Finnair fliegen:

  • Wenn die Flugdauer mehr als 2 Stunden beträgt, ist bei einer Einlingsschwangerschaft das Fliegen bis zum Ende der 36. Woche (35 Wochen + 6 Tage) gestattet.
  • Wenn die Flugdauer 2 Stunden oder weniger beträgt, ist bei einer Einlingsschwangerschaft das Fliegen bis zum Ende der 38. Woche (37 Wochen + 6 Tage) gestattet.
  • Im Falle einer Mehrlingsschwangerschaft ist das Fliegen bis zum Ende der 32. Woche (31 Wochen + 6 Tage) gestattet.

Wenn die Flugdauer mehr als 6 Stunden beträgt, müssen Sie uns nach der 32. Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest vorlegen. Andernfalls empfehlen wir Ihnen, eine Bescheinigung oder ein Attest Ihres behandelnden Arztes oder Ihrer Hebamme mit sich zu führen, aus der bzw. dem hervorgeht, dass Ihre Schwangerschaft normal verläuft.

Wenn es sich um eine komplizierte Schwangerschaft handelt, sind Sie verpflichtet, uns ein MEDIF-Formular vorzulegen.

Eine Bescheinigung oder ein Attest des behandelnden Arztes oder der Hebamme* muss Folgendes bestätigen:

  • ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt
  • wann der voraussichtliche Geburtstermin ist
  • dass es bei Ihrer Schwangerschaft keine Komplikationen gibt

Das Schreiben sollte möglichst kurz vor dem Reisedatum datiert sein und die gesamte Reisedauer (Hin- und Rückflug) abdecken, sofern Sie während der Reise keine medizinische Versorgung benötigen.

*) In Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden kann das Attest auch von einer Hebamme oder einer Krankenschwester der Entbindungsklinik unterzeichnet werden. 

Wie kann ein ärztliches Attest vorgelegt werden? 

Wenn Sie nach der 32. Schwangerschaftswoche auf einem Langstreckenflug (Flugdauer mehr als 6 Stunden) reisen, sind Sie verpflichtet, das Formular für besondere Unterstützung auszufüllen und uns ein ärztliches Attest vorzulegen, das den normalen Verlauf Ihrer Schwangerschaft bestätigt. In Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden kann das Attest auch von einer Hebamme oder einer Krankenschwester der Entbindungsklinik unterzeichnet werden.

Bitte füllen Sie das Formular aus, und senden Sie uns das Attest mindestens 72 Stunden vor Abflug zu. 

Bitte beachten Sie, dass wir Sie ohne das oben beschriebene Attest nicht mit an Bord nehmen können.

Bescheinigung herunterladenFüllen Sie das Formular für besondere Unterstützung aus

Tipps für sicheres und komfortables Fliegen 

  • Legen Sie immer einen Sicherheitsgurt an: Er bietet Sicherheit und schützt Sie und Ihr ungeborenes Kind vor plötzlichen Bewegungen des Flugzeugs. 
  • Schließen Sie den Gurt unterhalb Ihres Bauches, tief auf Ihren Hüftknochen. 
  • Buchen Sie nach Möglichkeit einen Gangplatz – so können Sie leichter aufstehen und im Sitzen die Beine ausstrecken. 

Fliegen mit einem Neugeborenen 

Sie können mit einem gesunden Neugeborenen auf allen Finnair-Flügen reisen, sofern das Baby mindestens zwei Tage alt ist. 

Mehr erfahren über Reisen mit Kindern Siehe unsere Datenschutzrichtlinie
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