Reisevorbereitungen für Familien | Finnair

Reisevorbereitungen für Familien

Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen und Links zu unserem Verpflegungsservice, einschließlich vorbestellten Mahlzeiten, Sitzplätzen, Gepäck und allein reisenden Kindern sowie erforderlichen Reisedokumenten.

Mahlzeiten für Kinder vorbestellen

Je nach Reiseziel und Reiseklasse variiert unser Servicekonzept für die Mahlzeiten an Bord. Um Ihr Reiseerlebnis zu verbessern und sicherzustellen, dass Ihr Kind die leckersten Mahlzeiten an Bord bekommt, können Sie eine Mahlzeit im Voraus bestellen. Je nach Reiseziel können Sie unsere Vorbestellauswahl von köstlichen Sandwiches bis hin zu speziellen Kindergerichten und einem herzhaften Burger Feast-Mahl wählen. Sie können Mahlzeiten in der Finnair-App oder der Buchungsverwaltung vorbestellen.

Vorbestellte Mahlzeiten

Sitzplätze buchen

Wir achten immer darauf, dass Kinder während des Fluges neben einem Elternteil sitzen können. Allerdings können wir nicht garantieren, dass die ganze Familie nebeneinander sitzen kann. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass alle Familienmitglieder Sitzplätze nebeneinander erhalten, empfehlen wir Ihnen, diese im Voraus unter Buchung verwalten oder in der Finnair-App auszuwählen und gegen Gebühr zu reservieren.

Auf allen Langstreckenflügen von Finnair sind Babyschalen verfügbar. Reservieren Sie dazu bitte unter Buchung verwalten oder in der Finnair-App einen Sitzplatz, der für eine Babyschale geeignet ist. Auch wenn Sie Ihre Flüge oder Ihre Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, können Sie Ihren Sitzplatz unter „Buchung verwalten“ oder über die Finnair-App gegen Gebühr reservieren.

Sie können Ihren eigenen Kindersitz oder Kinderautositz mitnehmen, wenn Ihr Kind unter 7 Jahre alt ist und Sie für Ihr Kind einen Sitzplatz reserviert haben. Bitte lesen Sie die Sicherheitsbestimmungen (siehe unten).

Hinweis: Wenn Sie für Ihr Kind im Alter von 0 bis 2 Jahren einen eigenen Sitzplatz wünschen und mehr Platz für Ihre Familie an Bord haben möchten, können Sie über unseren Kundenservice ein Ticket für ein Kleinkind buchen.

Reisen in unserer erneuerten Business-Klasse auf Langstreckenflügen

Bitte beachten Sie, dass die neuen Sitze der Business-Klasse in unseren Flugzeugen vom Typ A350 und A330 nicht für Kindersitze geeignet sind. Alle Kinder ab 2 Jahren müssen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert und in der Lage sein, während Start und Landung ohne Hilfe auf dem Sitz zu sitzen. Aufgrund der schalenförmigen Konstruktion des Air-Lounge-Sitzes kann das Kind bei eingeschaltetem Anschnallzeichen von einem anderen Sitzplatz aus nicht erreicht werden.

Wenn ein Kind nicht in der Lage ist, auf seinem Sitz zu sitzen und den Sicherheitsgurt ordnungsgemäß anzulegen, kann es erforderlich sein, dass unser Kabinenpersonal das Kind und seine Eltern während des Starts und der Landung in eine andere Reiseklasse umsetzt, sofern dort noch Sitzplätze frei sind. Dies geschieht, um die Sicherheit aller Fluggäste zu gewährleisten.

Unsere neue Premium Economy Class ist auch eine gute Wahl für Reisen mit kleinen Kindern auf Langstreckenflügen.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Kindersitz für die Verwendung im Flugzeug zugelassen ist. Auf dem Kindersitz befindet sich ein Aufkleber oder ein entsprechender Text, und das Handbuch des Herstellers enthält Anweisungen für die Installation auf einem Flugzeugsitz. Diese kann sich von der Installation in Ihrem Auto unterscheiden. Bitte nehmen Sie das Handbuch des Herstellers mit, damit das Kabinenpersonal die korrekte Installation überprüfen kann. 

Wir können allerdings nicht garantieren, dass Ihr Kindersitz mit den Sitzplätzen im Flugzeug kompatibel ist. In unseren Großraumflugzeugen sind die meisten Sitze der Business-Klasse mit einem Airbag-Sicherheitsgurt ausgestattet, weshalb Kindersitze auf diesen Sitzplätzen nicht verwendet werden können. Wenn Ihr Kindersitz nicht auf die Sitzplätze im Flugzeug passt oder nicht sicher befestigt werden kann, werden wir ihn in einem Gepäckfach oder im Frachtraum des Flugzeugs unterbringen.

Der bevorzugte Sitzplatz für die Verwendung eines Kindersitzes ist der Fensterplatz. Andere Plätze sind möglich, sofern der Kindersitz den Zugang zum Gang nicht behindert.

Zugelassene Kindersitze oder Kinderautositze müssen als Kinderrückhaltesystem zertifiziert sein und über eine der folgenden Zertifizierungen für den Transport verfügen:

  • Kindersitze, die gemäß der europäischen technischen Norm ETSO-C100c über die Luftfahrt-Kindersicherheitsvorrichtungen (ACSD) zur Verwendung im Flugzeug zugelassen sind.
  • Kindersitze, die von der europäischen Luftaufsichtsbehörde EASA mittels eines Typzertifikats oder einer ergänzenden Musterzulassung zugelassen wurden.
  • Kindersitze, die für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind, basierend auf den technischen Normen:
    • UN-Standard ECE R44-04 (oder 03) oder ECE R129 mit dem entsprechenden Etikett „ECE R“. Der Kindersitz muss auch für die Verwendung in Flugzeugen zugelassen sein, basierend auf der Norm: 
    • Deutsches „Qualifizierungsverfahren für Kinderrückhaltesysteme (KRS) zur Verwendung in Flugzeugen“ (TÜV/958-01/2001) mit der Kennzeichnung „Zur Verwendung in Flugzeugen“;
    • ODER
    • einer anderen Norm, die von der zuständigen Behörde akzeptiert wird. Der Kindersitz muss mit einer Zertifikatskennzeichnung versehen sein, aus der hervorgeht, dass er in Flugzeugen verwendet werden kann. 
  • Kindersitze, die gemäß der kanadischen Norm CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen zugelassen sind und das entsprechende Etikett tragen.
  • Kindersitze, die gemäß US-Standard FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen zugelassen sind und ein oder zwei Etiketten mit den folgenden zwei Sätzen tragen:
    • „THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLE SAFETY STANDARDS“ (Dieses Kinderrückhaltesystem entspricht den jeweiligen Sicherheitsstandards für Kraftfahrzeuge)
    • (in roter Schrift) „THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT“ (Dieses Rückhaltesystem ist für den Gebrauch in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen zertifiziert); 
  • Kindersitze, die gemäß der technischen Norm AS/NZS 1754:2013 in Australien/Neuseeland für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen zugelassen sind und ein grünen Abschnitt auf dem Etikett haben, der sie „Zur Verwendung in Flugzeugen“ zulässt. 
  • Kindersitze, die gemäß anderer technischer Normen hergestellt und geprüft wurden, die den oben aufgeführten entsprechen. Diese müssen mit einer Zertifikatskennzeichnung versehen sein, die den Namen der Qualifizierungsorganisation enthält sowie eine spezifische Identifikationsnummer, die auf die entsprechende Qualifizierung hinweist. Bei der Qualifizierungsorganisation muss es sich um eine kompetente und unabhängige Organisation handeln, die von der zuständigen Behörde akzeptiert wird.
Sitzplätze Buchen

Zulässiges Gepäck und Buchung von Zusatzgepäck

Bei Reisen mit der Familie ist manchmal Zusatzgepäck erforderlich. Sie können Zusatzgepäck im Voraus unter Buchung verwalten oder in der Finnair-App erwerben.

Aufgabegepäck

Kindertickets enthalten die gleiche Freigepäckmenge für Aufgabegepäck wie Erwachsene in derselben Reiseklasse. Kleinkinder (0–2 Jahre) haben keinen Anspruch auf Handgepäck, können jedoch ein Gepäckstück aufgeben, wenn sie mit der Ticketart Classic oder Flex reisen. Bitte beachten Sie, dass die Ticketarten Superlight und Light kein Freigepäck beinhalten. Unabhängig von der Reiseklasse darf Aufgabegepäck für Kleinkinder maximal 23 kg wiegen. Darüber hinaus dürfen Kinder und Kleinkinder immer mit einem zusammenklappbaren Kinderwagen und einem Sicherheitssitz reisen, auch wenn sie mit einem Economy Superlight- oder Light-Ticket reisen, das kein Aufgabegepäck beinhaltet.

Größere Kinderwagen werden als Aufgabegepäck kostenlos befördert. Falls Ihr Kinderwagen zerlegt werden kann, sollten Sie ihn in zwei Teile zerlegen. Verpacken Sie bitte jedes Teil in einen Beutel aus Kunststoff oder einem anderen Material. An den Check-in-Schaltern am Flughafen Helsinki stehen Ihnen dünne Plastikhüllen zum Schutz für Ihren Kinderwagen zur Verfügung.

Handgepäck

Die Freigepäckmenge für Handgepäck ist für Kindertickets dieselbe wie für Erwachsenentickets. Kleinkindern ohne reservierten Sitzplatz steht keine eigene Handgepäckfreimenge zu, abgesehen von einem zusammenklappbaren Kinderwagen und einem Sicherheitssitz. Eltern können genügend Babymilch und Babynahrung für die gesamte Reise mit in die Kabine nehmen.

Ein zusammenklappbarer Kinderwagen kann in die Kabine mitgenommen werden, sofern er die Größen- und Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck nicht überschreitet. Dieser wird dann als Teil der Handgepäckfreimenge betrachtet. In diesem Fall gilt der Kinderwagen als ein Handgepäckstück und Sie dürfen zusätzlich eine kleine Tasche (Handtasche oder kleine Laptoptasche), die unter dem Sitz vor Ihnen verstaut werden muss, mit in die Kabine nehmen. Mit der Ticketart Superlight können Sie den Kinderwagen zusätzlich zu einer kleinen Tasche, die im Superlight-Freigepäck enthalten ist, kostenlos mit in die Kabine nehmen.

Buchen Sie zusätzliches Gepäck

Alleinreisende Kinder

Finnair bietet einen Begleitservice für alleinreisende Kinder an. Wenn Sie Ihr Kind nicht an Bord des Flugs begleiten können, sorgen wir dafür, dass es auf dem gesamten Weg vom Abflug- zum Zielflughafen betreut wird. Der Begleitservice für allein reisende Kinder ist für Kinder von fünf bis einschließlich elf Jahren obligatorisch und wird auch für 12- bis 17-jährige Jugendliche angeboten, die allein mit Finnair-Flügen reisen.

Reisedokumente

Je nach Zielort benötigen alle Reisenden, einschließlich Kinder und Kleinkinder, entweder einen Reisepass oder einen anderen Ausweistyp für ihre Reise. Andere erforderliche Reisedokumente variieren je nach Zielland. Wenn Ihr Kind allein oder in Begleitung von nur einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reist, benötigen einige Länder möglicherweise eine Reisegenehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Lesen Sie mehr über Reisedokumente, und sehen Sie sich ein Beispiel für eine Einverständniserklärung (PDF) an.

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