Eine Gebühr für schweres und/oder übergroßes Gepäck wird für Gepäckstücke erhoben, die:
- mehr als 23 kg und bis zu 32 kg wiegen
und/oder
- die Standardgepäckmaße von 90 x 75 x 45 cm überschreiten. Das zulässige Höchstmaß beträgt 190 x 75 x 65 cm.
Wenn Sie mit einem Business Classic- oder Business Flex-Ticket auf Finnair-Langstreckenflügen reisen, können Sie reguläres Zusatzgepäck (23 kg) im Voraus hinzubuchen, jedoch bis zu 32 kg pro Gepäckstück mitführen – das entspricht dem Gewicht der beiden Gepäckstücke, die in Ihrem Freigepäck inbegriffen sind. Die am Flughafen zu entrichtende Gebühr für schweres Gepäck entfällt.
Ein zusätzliches schweres Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 32 kg kann vorab bei der Buchung oder nachträglich unter Buchung verwalten hinzugebucht werden. Anderenfalls kann die Gebühr für schweres und/oder übergroßes Gepäck nur am Flughafen entrichtet werden.
Einige spezielle Gegenstände, z. B. Rollstühle, bestimmte Sportausrüstung und große Musikinstrumente, die die Höchstmaße überschreiten, können nach vorheriger Genehmigung angenommen werden. Alle anderen Gepäckstücke, die die Höchstmaße oder das Höchstgewicht überschreiten (mit Ausnahme von Transportboxen für Haustiere), können nur als Frachtgut befördert werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gepäck nur persönliche Gegenstände enthalten sollte, die Sie während Ihrer Reise benötigen. Größere oder schwerere Gegenstände wie Möbel oder zerbrechliche Gegenstände wie Fernseher können nicht als Aufgabegepäck befördert werden. Diese Gegenstände müssen als Fracht befördert werden.