Eine Gebühr für schweres und/oder übergroßes Gepäck wird für Gepäckstücke erhoben, die:
- die über 23 kg und bis maximal 32 kg wiegen
und/oder
- übersteigt die Standardgepäckmaße von 90 x 75 x 45 cm. Das zulässige Höchstmaß beträgt 190 x 75 x 65 cm.
Ein zusätzliches schweres Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 32 kg kann vorab bei der Buchung oder nachträglich unter Buchung verwalten hinzugebucht werden. Anderenfalls kann die Gebühr für schweres und/oder übergroßes Gepäck nur am Flughafen entrichtet werden.
Einige spezielle Gegenstände, z. B. Rollstühle, bestimmte Sportausrüstungen und große Musikinstrumente, die die Höchstmaße überschreiten, können nach vorheriger Genehmigung durch die Fluggesellschaft angenommen werden. Alle anderen Gepäckstücke, die die Höchstmaße oder das Höchstgewicht überschreiten (mit Ausnahme von Transportboxen für Haustiere), können nur als Fracht befördert werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gepäck nur persönliche Gegenstände enthalten sollte, die Sie während Ihrer Reise benötigen. Größere Gegenstände, wie z. B. Möbel, können nicht als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Sie müssen als Fracht transportiert werden.