Vertragsbedingungen – Finnair-Reiserücktrittsschutz
Mit dem Finnair-Reiserücktrittsschutz können Sie Ihren Flug stornieren und eine Erstattung beantragen, falls Sie aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls von Ihnen oder einem nahen Familienmitglied nicht reisen können.
Der Reiserücktrittsschutz gilt für den ursprünglichen Flugpreis und alle zusätzlichen Reise-Extras von Finnair, die für Passagiere gebucht wurden, die nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten. Tritt die Erkrankung oder der Unfall nach dem Abflug ein, deckt der Reiserücktrittsschutz die Kosten für den Rückflug oder den entsprechenden Betrag des gesamten Flugpreises.
Die Unvermeidbarkeit der Stornierung wird immer auf der Grundlage medizinischer Gründe beurteilt. Bitte beachten Sie, dass Sie zusammen mit dem Erstattungsantrag ein gültiges ärztliches Attest vorlegen müssen.
- Nahe Familienangehörige sind der/die Ehepartner/in, der/die in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner/in, die eigenen Kinder oder die Kinder des/der Ehepartners/Ehepartnerin, die eigenen Eltern, Geschwister und Grosseltern oder die Eltern, Geschwister und Grosseltern des/der Ehepartners/Ehepartnerin.
- Der Reiserücktrittsschutz kann nur zusammen mit der Flugbuchung erworben werden; er kann nicht separat für eine bereits getätigte Buchung erworben werden.
- Für Finnair Classic Prämienflüge wird kein Reiserücktrittschutz angeboten.
- Der Reiserücktrittsschutz deckt keine schwangerschaftsbedingten Stornierungen nach der 36. Schwangerschaftswoche ab.
- Mit dem Reiserücktrittsschutz kann keine Rückerstattung des Flugticketpreises mit der Begründung beantragt werden, dass der Passagier die Reise nicht antreten möchte.
- Der Reiserücktrittsschutz deckt keine stornierten Reisen ab, die von einer anderen Partei abgedeckt werden, wie z. B. einer Versicherung, dem Arbeitgeber oder einer anderen Drittpartei.
- Der Finnair-Reiserücktrittsschutz ist keine Versicherung, sondern ein kostenpflichtiger Zusatzservice für ein Flugticket. Für den Reiserücktrittsschutz gelten keine Rechtsvorschriften für Versicherungen.