Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck | Finnair

Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck

Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck

Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind die einzigen bindenden allgemeinen Bedingungen für Finnair Oyj. Bei anderen Fluggesellschaften gelten andere allgemeine Beförderungsbedingungen, die jeweils für die Flüge dieser Fluggesellschaften Anwendung finden.

Abschnitt 1: Begriffsbestimmungen 
Abschnitt 2: Anwendungsbereich
Abschnitt 3: Tickets 
Abschnitt 4: Preise und gebühren 
Abschnitt 5: Reservierungen
Abschnitt 6: Check-in/einstieg
Abschnitt 7: Beschränkung und ablehnung der beförderung
Abschnitt 8: Gepäck 
Abschnitt 9: Flugpläne und unregelmässigkeiten
Abschnitt 10: Erstattungen 
Abschnitt 11: Verhalten an bord 
Abschnitt 12: Zusätzliche leistungen
Abschnitt 13: Verwaltungsformalitäten
Abschnitt 14: Nachfolgende fluggesellschaften
Abschnitt 15: Schadenshaftung
Abschnitt 16: Fristen für ersatzansprüche und klagen
Abschnitt 17: Sonstige bedingungen 
Abschnitt 18: Interpretation
Abschnitt 19: Änderungen und verzichterklärung

Abschnitt 1: Begriffsbestimmungen 

Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten in den vorliegenden Bedingungen die folgenden Begriffsbestimmungen:

„Wir“ bezeichnet Finnair Plc.

„Sie“ bezeichnet eine Person (ausgenommen Besatzungsmitglieder), die aufgrund eines Tickets per Flugzeug befördert wird oder werden soll. (Siehe auch Definition für „Fluggast“).

„Vereinbarte Zwischenlandeorte“ sind Orte (ausgenommen Abflug- und Zielort sowie Zwischenlandeorte), die im Ticket oder in unserem Flugplan als planmäßige technische Landepunkte oder planmäßige Landepunkte aufgrund eines Wechsels des Flugs und/oder Flugzeugs auf Ihrem Reiseweg vermerkt sind.

„Flugliniencode“ ist ein Code für Fluggesellschaften, bestehend aus zwei oder drei Buchstaben oder Ziffern.

„Zur Ticketausstellung berechtigtes Reisebüro“ ist eine Ticketverkaufsagentur, die wir als unsere Vertretung beim Verkauf von Tickets für unsere Flüge benannt haben.

„Gepäck“ sind Gegenstände Ihres persönlichen Eigentums, die Sie in Verbindung mit Ihrer Reise mit sich führen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst dieser Begriff sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Gepäck des Fluggastes.

„Gepäckschein“ ist der Teil des Tickets, der sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks bezieht.

„Gepäckidentifizierungsmarke“ ist ein von uns ausschließlich zur Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks ausgestellter Schein.

„Fluggesellschaft“ ist eine andere Fluggesellschaft (nicht Finnair Plc), deren Flugliniencode auf Ihrem Ticket oder auf einem Anschlussticket vermerkt ist.

„Aufgegebenes Gepäck“ ist der Teil Ihres Gepäcks, den wir in unsere Obhut nehmen und für den wir einen Gepäckschein ausgestellt haben.

„Check-In-Frist“ ist die von der Fluggesellschaft festgelegte Frist, bis zu deren Ablauf Sie die Check-In-Formalitäten abgeschlossen und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.

„Vertragsbedingungen“ sind die Bedingungen, die als solche bezeichnet sind, im Ticket oder im Reiseplan/Beleg eingetragen sind und diese Beförderungsbedingungen samt Hinweisen zum Bestandteil des Beförderungsvertrags machen.

„Anschlussticket“ bezeichnet ein für Sie in Verbindung mit einem anderen Ticket ausgestelltes Ticket; beide Tickets bilden zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag.

„Abkommen“ ist das jeweils in Ihrem Fall zutreffende Dokument:

(i) Montrealer Übereinkommen von 1999

- Abkommen über die Vereinheitlichung von Bestimmungen für die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 (nachfolgend: „Warschauer Abkommen“);

- Warschauer Abkommen in seiner Ergänzung durch das Haager Protokoll vom 28. September 1955;

- Warschauer Abkommen in seiner Ergänzung durch das Montrealer Protokoll Nr. 1 von 1975;

- Warschauer Abkommen in seiner Ergänzung durch das Haager Protokoll und das Montrealer Protokoll Nr. 2 von 1975;

- Warschauer Abkommen in seiner Ergänzung durch das Haager Protokoll und das Montrealer Protokoll Nr. 4 von 1975;

- Guadalajara-Zusatzabkommen von 1961 (Guadalajara).

„Coupon“ ist ein gedruckter Flugcoupon oder ein elektronischer Coupon, wobei beide Couponarten den namentlich genannten Fluggast berechtigen, auf dem im Coupon angegebenen Flug mitzufliegen.

„Schaden“ umfasst Tod oder Körperverletzung eines Fluggasts, Verlust, Teilverlust, Diebstahl und andere Beschädigungen jeglicher Art, die aus oder in Zusammenhang mit der Beförderung oder anderen damit verbundenen und durch uns geleisteten Diensten entstehen.

„Tage“ sind volle Kalendertage, einschließlich der Sonntage und gesetzlichen Feiertage. Bei Anzeigen und Bekanntmachungen wird der Absendetag der Anzeige oder Bekanntmachung nicht mitgerechnet. Bei Feststellung der Gültigkeitsdauer eines Tickets wird der Tag der Ausstellung des Tickets oder der Tag des Flugbeginns nicht mitgerechnet.

„Elektronischer Coupon“ bezeichnet einen elektronisch in unserer Datenbank gespeicherten Flugcoupon oder ein entsprechendes Wertdokument.

„Elektronisches Ticket“ bezeichnet den von uns oder in unserem Auftrag ausgestellten Reiseplan/Beleg, die elektronischen Coupons sowie ggf. die Bordkarte.

„Flugcoupon“ ist der Teil des Tickets, der den Vermerk „Good for passage“ („Berechtigt zur Beförderung“) trägt (bei elektronischen Tickets: der elektronische Coupon) und die einzelnen Orte angibt, zwischen denen der Coupon zur Beförderung berechtigt.

„Höhere Gewalt“ sind ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die sich Ihrer Kontrolle entziehen und deren Konsequenzen auch mit aller angemessener Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

„Interne Regelungen“ bezieht sich auf Regelungen bezüglich des Transports von Passagieren und/oder Gepäck, die zusätzlich zu den in den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ enthaltenen Regelungen von der Fluggesellschaft veröffentlicht werden und am Tag der Ticketausstellung gelten.

„Reiseplan/Beleg“ ist das Reisedokument, das wir Ihnen übergeben, wenn Sie mit elektronischen Tickets reisen, und das Ihren Namen sowie Fluginformationen und Hinweise enthält.

„Fluggast“ bezeichnet jede Person (ausgenommen Besatzungsmitglieder), die aufgrund eines Tickets per Flugzeug befördert wird oder werden soll. (Siehe auch Definition für „Sie“.)

„Fluggastcoupon“ oder „Fluggastbeleg“ ist der Teil des durch uns oder in unserem Auftrag ausgestellten Tickets, der einen entsprechenden Vermerk trägt und der beim Fluggast verbleibt.

„SRZ“ sind die Sonderziehungsrechte entsprechend der Definition des Internationalen Währungsfonds.

„Zwischenlandung“ ist eine geplante Reiseunterbrechung (mit einer minimalen Aufenthaltsdauer, wie in den jeweils gültigen IATA-Standards näher bestimmt) auf Ihrer Reise, die an einem bestimmten Ort zwischen Abflug- und Zielort stattfindet, nicht jedoch an einem Vereinbarten Zwischenlandeort.

„Tarif“ bezeichnet den offiziellen Listenpreis, die Gebühren und/oder die zugehörigen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, die, wo erforderlich, bei den zuständigen Behörden eingereicht wurden.

„Ticket“ ist die durch uns oder in unserem Auftrag ausgestellte Urkunde, die als „Ticket und Gepäckschein“ gekennzeichnet ist, bzw. das elektronische Ticket; beide Dokumente enthalten Vertragsbedingungen, Hinweise sowie Coupons.

„Nicht aufgegebenes Gepäck“ ist Ihr Gepäck mit Ausnahme des aufgegebenen Gepäcks.

Abschnitt 2: Anwendungsbereich

2.1 Allgemeines

Unsere Beförderungsbedingungen gelten für solche Flüge oder Flugsegmente, für die unser Flugliniencode in der Carrier-Spalte des Tickets eingetragen ist, mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz 2.2., 2.4. und 2.5.

2.2 Charterbetrieb 

Beförderungen aufgrund einer Chartervereinbarung unterliegen diesen Beförderungsbedingungen nur, soweit dies in den Charterbestimmungen oder im Ticket vorgesehen ist.

2.3 Code share

Für einige Services haben wir mit anderen Fluggesellschaften Abkommen getroffen, die als „Code Share“ bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass die Beförderung auch dann durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden kann, wenn wir als Fluggesellschaft in der Carrier-Spalte des Tickets eingetragen sind. Wenn eine solche Vereinbarung gilt, informieren wir Sie zum Zeitpunkt Ihrer Buchung über den Namen dieser Fluggesellschaft.

2.4 Massgebliches recht 

Für den Fall, dass eine Bestimmung in diesen Beförderungsbedingungen in Widerspruch zu geltenden Tarifen oder Gesetzen steht, haben diese Tarife oder Gesetze Vorrang.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen nach anwendbarem Recht unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

2.5 Entgegenstehende regelungen 

Soweit in diesen Beförderungsbedingungen nicht anderweitig festgelegt, haben diese Beförderungsbedingungen Vorrang vor anderen Regelungen unserer Fluggesellschaft, die den gleichen Gegenstand regeln.

Abschnitt 3: Tickets 

3.1 Allgemeine bestimmungen 

3.1.1 Wir erbringen die Beförderungsleistung nur dem im Ticket genannten Fluggast. Unter Umständen werden Sie aufgefordert, ein geeignetes Ausweisdokument vorzulegen.

3.1.2 Tickets sind nicht übertragbar.

3.1.3 Einige Tickets werden zu rabattierten Preisen verkauft, die unter Umständen nur teilweise oder überhaupt nicht erstattungsfähig sind. Wählen Sie jenen Preis, der Ihren Bedürfnissen am besten gerecht wird. Für den Fall einer Notwendigkeit der Stornierung Ihres Tickets empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

3.1.4 Falls Sie im Besitz eines Tickets gemäß Abschnitt 3.1.3 sind, das völlig unbenutzt ist, und Sie aufgrund Höherer Gewalt am Reisen gehindert sind, erstatten wir Ihnen den anderweitig nicht erstattungsfähigen und nicht von Ihrer Reiseversicherung gedeckten Teil des Preises, vorbehaltlich des Abzugs eines angemessenen Verwaltungskostenbetrags; eine Erstattung von Beträgen unter 100 Euro ist generell nicht möglich.

Wenn die Reservierung sieben Tage oder länger vor der geplanten Abflugzeit vorgenommen wurde, können Sie diese innerhalb von 24 Stunden ab der Buchung ohne Erstattungsgebühr stornieren. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundendienst.

3.1.5 Das Ticket ist und verbleibt zu allen Zeiten im Eigentum der ausstellenden Fluggesellschaft.

3.1.6 Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Ticket reisen, besteht ein Anspruch auf Beförderung nur bei Vorlage eines auf Ihren Namen ausgestellten gültigen Tickets, das den Flugcoupon für den betreffenden Flug, alle anderen nicht bereits benutzten Flugcoupons und den Fluggastcoupon enthält. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht, wenn das von Ihnen vorgelegte Ticket erheblich beschädigt oder nachträglich abgeändert wurde, es sei denn, dass dies durch uns oder ein zur Ticketausstellung berechtigtes Reisebüro erfolgt ist. Bei Reisen mit einem elektronischen Ticket besteht nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn Sie sich ausweisen können und wenn ein gültiges elektronisches Ticket auf Ihren Namen ausgestellt wurde.

3.1.7(a) Bei erheblicher Beschädigung oder Verlust eines Tickets oder eines Teils des Tickets mit darin enthaltenem Fluggastcoupon und allen nicht benutzten Flugcoupons werden wir auf Ihren Wunsch einen solches Ticket ganz oder teilweise ersetzen, wenn der zum betreffenden Zeitpunkt problemlos nachprüfbare Nachweis dafür erbracht wird, dass das Ticket für die in Frage stehende Beförderung ordnungsgemäß ausgestellt war und Sie eine Erklärung unterzeichnen, mit der Sie sich dazu verpflichten, uns für alle Kosten und Verluste (bis zum Wert des Original-Tickets) schadlos zu halten, die uns oder einer anderen Fluggesellschaft aufgrund der missbräuchlichen Verwendung des Tickets notwendigerweise und nach vernünftigen Maßstäben entstanden sind. Für Verluste, die auf unsere eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, werden wir keine Schadloshaltung von Ihnen fordern. Die ausstellende Fluggesellschaft kann für diesen Service eine angemessene Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht auf die Fahrlässigkeit der ausstellenden Fluggesellschaft oder ihres Agenten zurückzuführen ist.

3.1.7(b) Wenn ein solcher Nachweis nicht möglich ist oder Sie eine solche Vereinbarung nicht unterzeichnen, kann die Fluggesellschaft, die Ihnen ein neues Ticket ausstellt, für dieses eine Bezahlung bis zur Höhe des vollen Ticketpreises verlangen, vorbehaltlich einer Erstattung, die zur Anwendung kommt, wenn sich die Fluggesellschaft, die das Ticket ursprünglich ausgestellt hatte, davon überzeugt hat, dass das verloren gegangene oder beschädigte Ticket vor Ablauf seiner Gültigkeit nicht verwendet wurde. Falls Sie das Original-Ticket vor Ablauf seiner Gültigkeit wiederfinden und es der Fluggesellschaft aushändigen, die das neue Ticket ausgestellt hat, wird die vorher geleistete Erstattung zu diesem Zeitpunkt verrechnet.

3.1.8 Ein Ticket ist ein wertvolles Dokument. Ergreifen Sie deshalb angemessene Maßnahmen, um es sicher zu verwahren und dafür zu sorgen, dass es nicht verloren geht oder gestohlen wird.

3.2 Gültigkeitszeitraum 

3.2.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Ticket, in diesen Beförderungsbedingungen oder den geltenden Tarifen (durch die die Gültigkeit eines Tickets begrenzt werden kann, wobei die Begrenzung auf dem Ticket angegeben ist) gilt ein Ticket:

3.2.1.1 (a) ein Jahr lang, gerechnet ab Ausstellungsdatum, oder

3.2.1.1 (b) ein Jahr ab dem Datum Ihrer ersten Reise auf der Grundlage des Tickets, sofern diese erste Reise innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellungsdatum des Tickets erfolgt.

3.2.2 Werden Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums Ihres Tickets von der Reise abgehalten, weil wir eine Reservierung nicht bestätigen können, so verlängert sich die Gültigkeitsdauer, oder Sie haben Anspruch auf Erstattung gemäß Abschnitt 10.

3.2.3 Sind Sie nach Antritt Ihrer Reise wegen Krankheit nicht in der Lage, die Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Tickets fortzusetzen, können wir die Gültigkeitsdauer des Tickets verlängern, bis Ihr Gesundheitszustand die Fortsetzung der Reise erlaubt, oder bis zu dem Tage, an dem wir den nächsten Flug am Ort des Wiederantritts der Reise in der gebuchten Beförderungsklasse anbieten können. Eine solche Krankheit muss durch ein entsprechendes ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wenn der noch nicht ausgeflogene Teil der im Ticket (bei Elektronischen Tickets: im Elektronischen Coupon) enthaltenen Strecke eine oder mehrere Zwischenlandungen aufweist, so kann die Gültigkeit um bis zu drei Monate nach der im Attest festgestellten Reisefähigkeit verlängert werden. In diesem Falle verlängern wir auch entsprechend die Gültigkeit von Tickets der Sie begleitenden unmittelbaren Familienangehörigen.

3.2.4 Stirbt ein Fluggast während der Flugreise, so kann auf die Einhaltung der Mindestaufenthaltszeit von begleitenden Personen verzichtet oder die Gültigkeit ihrer Tickets verlängert werden. Stirbt ein unmittelbarer Familienangehöriger eines Fluggastes, nachdem dieser die Reise angetreten hat, so kann die Gültigkeitsdauer der Tickets des Fluggasts und der ihn begleitenden unmittelbaren Familienangehörigen verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt unter der Voraussetzung, dass eine gültige Sterbeurkunde vorgelegt wird, und ist auf fünfundvierzig (45) Tage nach dem Sterbedatum beschränkt.

3.3 Reihenfolge und verwendung der flugcoupons 

3.3.1 Das gekaufte Ticket gilt nur für den darauf ausgewiesenen Transport vom Abflugort über Vereinbarte Zwischenlandeorte bis zu einem Zwischenlandeort (sofern zutreffend) sowie bis zum Zielort. Der von ihnen bezahlte Preis basiert auf unserem Tarif und gilt für die auf dem Ticket angegebene Beförderung. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrags. Wenn nicht alle Coupons in der im Ticket vorgesehenen Reihenfolge verwendet werden, wird das Ticket nicht eingelöst und verliert seine Gültigkeit Darüber hinaus muss das Ticket vollständig genutzt werden.

3.3.2 Falls Sie in einem bestimmten Aspekt Ihrer Beförderung eine Veränderung wünschen, beispielsweise hinsichtlich des Abflug-, Ziel- oder Rückflugortes oder der Abflugzeit, müssen Sie sich vorab mit uns in Verbindung setzen. Danach wird der Preis für die neue Beförderungsleistung berechnet; Sie haben die Wahl, den neuen Preis zu akzeptieren oder bei Ihrer ursprünglich gebuchten Beförderungsleistung zu bleiben. Falls Sie gezwungen sind, aufgrund Höherer Gewalt einen Aspekt der von Ihnen gebuchten Beförderungsleistung zu verändern, müssen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen. Wir werden uns dann nach Kräften bemühen, Sie bis zu Ihrem nächsten Zwischenlande- oder Zielort zu bringen, ohne den Preis neu zu berechnen.

3.3.3 Falls Sie die von Ihnen gebuchte Beförderungsleistung ohne unsere Zustimmung verändern, ermitteln wir den korrekten Preis für die von Ihnen tatsächlich in Anspruch genommene Beförderungsleistung. Sie müssen dann die Differenz zwischen dem bereits bezahlten Preis und dem Preis für die von Ihnen veränderte Beförderungsleistung bezahlen. Eine solche Differenz kann auch nachträglich beigetrieben werden. Nicht in Anspruch genommene Coupons verfallen.

3.3.4 Bitte beachten Sie, dass bestimmte Arten von Veränderungen nicht zu einer Preisveränderung führen. Dagegen können andere Veränderungen, beispielsweise eine Veränderung des Abflugortes (weil Sie etwa den ersten Teil Ihrer Flugreise nicht antreten) oder eine Umkehr der Reiserichtung, zu einer Preiserhöhung führen. Viele Preise gelten nur für die auf dem Ticket angegebenen Tage und Flüge und können generell nicht oder nur gegen Bezahlung einer Zusatzgebühr verändert werden.

3.3.5 Jeder in Ihrem Ticket enthaltene Flugcoupon gilt für die Beförderung in der dort angegebenen Beförderungsklasse an dem Datum und mit dem Flug, für den der Sitzplatz reserviert wurde. Wenn ein Ticket ohne Reservierung ausgestellt wurde, kann diese Reservierung später auf der Grundlage unseres Tarifs, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen für den gewünschten Flug, vorgenommen werden.

3.3.6 Sollten Sie bei einem Flug nicht erscheinen, sind wir zur Stornierung der Reservierungen für Ihren Rückflug oder für Anschlussflüge berechtigt.

3.4 Name und anschrift der fluggesellschaft 

Unser Name darf im Ticket in Form des Flugliniencodes oder in sonstiger Weise abgekürzt werden. Unsere Adresse lautet: Finnair Oyj, P.O. Box 15, 01053 VANTAA, FINNLAND.

Abschnitt 4: Preise und gebühren 

4.1 Flugpreise 

Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom Flughafen am Abflugort zum Flughafen am Zielort, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein. Ihr Flugpreis wird entsprechend unserem am Tag der Bezahlung Ihres Tickets für die Beförderung an den konkreten Tagen und für den auf dem Ticket angegebenen Reiseplan geltenden Tarif berechnet. Wenn Sie Ihren Reiseplan umstellen oder Ihre Reisedaten verschieben, kann sich dies auf den zu zahlenden Tarif auswirken. Falls das Ticket zum Zeitpunkt der Reservierung nicht bezahlt wird, gilt jener Tag als Tag der Bezahlung, an dem Sie mit uns die Zahlungsart vereinbart haben.

4.2 Steuern, gebühren und abgaben 

Alle Steuern, Gebühren und Abgaben, die durch Regierungs- oder andere Behörden oder vom Flughafenunternehmen erhoben werden, sind vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen von Ihnen zu bezahlen. Sie werden zum Zeitpunkt des Kaufs Ihres Tickets über die nicht im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Abgaben informiert, von denen die meisten in der Regel separat auf dem Ticket ausgewiesen werden. Die für Flugreisen erhobenen Steuern, Gebühren und Abgaben ändern sich ständig und können unter Umständen auch erst nach dem Tag der Ausstellung eines Tickets erhoben werden. Falls auf dem Ticket angegebene Steuern, Gebühren oder Abgaben nach Ausstellung des Tickets erhöht werden, sind Sie verpflichtet, den erhöhten Betrag zu bezahlen, sofern zwischen dem Tag der Ausstellung des Tickets und gebuchtem Abflugdatum mehr als vier Monate liegen. Andernfalls ist der zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tickets geltende Betrag maßgeblich. Gleiches gilt, wenn nach der Ausstellung eines Tickets eine neue Steuer, Gebühr oder Abgabe erhoben wird. Falls Steuern, Gebühren oder Abgaben, die Sie uns zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tickets bezahlt haben, abgeschafft oder vermindert werden, sodass sie auf Sie nicht mehr anwendbar sind oder ein geringerer Betrag fällig wird, sind Sie berechtigt, einen Erstattungsantrag zu stellen. Wir behalten uns das Recht vor, für eine solche Erstattung eine angemessene Verwaltungsgebühr in Rechnung zu stellen.

4.3 Währung 

Flugpreise, Steuern, Gebühren und Abgaben sind in der Währung des Landes zahlbar, in dem das Ticket ausgestellt wird, sofern nicht von uns oder von den zur Ticketausstellung berechtigten Reisebüros vor oder bei der Bezahlung eine andere Währung festgelegt wird (was beispielsweise bei Nichtkonvertierbarkeit der lokalen Währung der Fall sein kann). Die Annahme von Zahlungen in einer anderen Währung liegt in unserem eigenem Ermessen.

Abschnitt 5: Reservierungen

5.1 Voraussetzungen für reservierungen 

5.1.1 Wir erfassen bzw. das zur Ticketausstellung berechtigte Reisebüro erfasst Ihre Reservierung(en). Auf Anforderung stellen wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung(en) aus.

5.1.2 Bestimmte Tarife unterliegen Bedingungen, nach denen Ihr Recht auf Umbuchungen oder Stornierungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.

5.2 Fristen für ticketausstellung 

Wenn Sie den Flugpreis nicht bis zu dem von uns oder von dem zur Ticketausstellung berechtigten Reisebüro bekannt gegebenen Zeitpunkt bezahlt haben, sind wir berechtigt, Ihre Flugbuchung zu streichen.

5.3 Personenbezogene daten 

Sie bestätigen, uns Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken zur Verfügung gestellt zu haben: Vornahme von Reservierungen, Kauf von Tickets, Erwerb von Zusatzleistungen, Entwicklung und Angebot von Dienstleistungen, Durchführung von Einreiseformalitäten sowie die Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit Ihrer Reise. Sie ermächtigen uns, diese Daten aufzubewahren und zu den vorstehend genannten Zwecken an unsere Niederlassungen, zur Ticketausstellung berechtigte Reisebüros, Behörden, andere Fluggesellschaften oder sonstige Erbringer vorgenannter Dienstleistungen weiterzugeben.

5.4 Zuweisung von sitzplätzen

Wir können keine bestimmten Sitzplätze garantieren. Wir behalten uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit zuzuweisen oder neu zuzuweisen, und zwar auch noch nach Einstieg in das Flugzeug. Eine solche Entscheidung kann aus Sicherheitsgründen oder aus betrieblichen Gründen notwendig sein.

5.5 Rückbestätigung von reservierungen 

5.5.1 Bei Weiterflug- und Rückflugbuchungen ist unter Umständen eine Rückbestätigung der Reservierung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erforderlich. Wir teilen Ihnen mit, falls wir eine Rückbestätigung benötigen und wie und wo diese vorgenommen werden sollte. Ist eine Rückbestätigung notwendig und Sie nehmen sie nicht vor, sind wir berechtigt, Ihre Weiterflug- oder Rückflugbuchungen zu streichen. Sollten Sie uns jedoch darüber informieren, dass Sie reisen möchten, werden wir Ihre Reservierungen und Beförderungsleistungen wieder für Sie aktivieren. Falls für den betreffenden Flug keine Plätze mehr zur Verfügung stehen, werden wir uns nach angemessenen Maßstäben bemühen, Sie zu Ihrem nächsten oder endgültigen Ziel zu befördern.

5.5.2 Wir empfehlen Ihnen, auch die Rückbestätigungsbestimmungen anderer Fluggesellschaften, deren Leistungen Sie im Rahmen Ihrer Reise in Anspruch nehmen, zu prüfen. Sofern erforderlich, müssen Sie eine Rückbestätigung bei der Fluggesellschaft vornehmen, deren Code für den betreffenden Flug auf dem Ticket angegeben ist

5.6 Streichung von weiterflugbuchungen 

3.3.6 Sollten Sie bei einem Flug nicht erscheinen, ohne uns vorab entsprechend informiert zu haben, sind wir zur Stornierung der Reservierungen für Ihren Rückflug oder für Anschlussflüge berechtigt. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch Abschnitt 3.3.

Abschnitt 6: Check-in/einstieg

6.1 Die Check-In-Fristen sind von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über diese Fristen zu informieren und sie einzuhalten. Sie reisen entspannter, wenn Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um die Check-In-Fristen einhalten zu können. Für den Fall, dass Sie die angegebenen Check-In-Fristen nicht einhalten, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu streichen. Wir oder die zur Ticketausstellung berechtigten Reisebüros informieren Sie bei Ihrem ersten Flug mit uns über unsere Check-In-Frist. Über die für die Anschlussflüge Ihrer Reise geltenden Check-In-Fristen sollten Sie sich selbst informieren. Die Check-In-Fristen für unsere Flüge finden Sie in unserem Flugplan. Sie können sie auch auch bei uns oder unseren zur Ticketausstellung berechtigten Reisebüros erfragen.

6.2 Sie sind verpflichtet, sich beim Check-In spätestens zu dem von uns angegebenen Zeitpunkt am Flugsteig einzufinden.

6.3 Falls Sie sich verspätet am Flugsteig einfinden, sind wir berechtigt, den für Sie reservierten Sitzplatz zu streichen.

6.4 Für Schäden und Aufwendungen, die Ihnen aus allein von Ihnen zu vertretenden Verletzungen der Bestimmungen dieses Absatzes entstehen, sind wir nicht haftbar. Wenn Sie sich nicht zur festgelegten Zeit beim Check-In oder am Flugsteig einfinden können, müssen Sie unverzüglich unsere Mitarbeiter verständigen.

Abschnitt 7: Beschränkung und ablehnung der beförderung

7.1 Recht auf verweigerung der beförderung

Wir sind in eigenem Ermessen berechtigt, Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks zu verweigern, wenn wir Sie schriftlich in Kenntnis gesetzt haben, dass wir Sie vom Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung an nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden. Unter diesen Umständen haben Sie Anspruch auf eine Erstattung.

Wir sind darüber hinaus berechtigt, Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks zu verweigern, wenn mindestens einer der nachfolgend genannten Umstände eingetreten ist oder wir nach vernünftigen Maßstäben Grund zur Annahme haben, dass er eintreten kann:

7.1.1 Die betreffende Maßnahme ist zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen notwendig;

7.1.2 Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks gefährdet oder beeinträchtigt unter Umständen die Sicherheit oder die Gesundheit anderer Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder oder beeinträchtigt möglicherweise ihr Wohlbefinden wesentlich.

7.1.3 Ihre geistige oder körperliche Verfassung (z. B. Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch) stellt für Sie selbst, für andere Fluggäste, für Besatzungsmitglieder oder Gegenstände einer Gefahr dar;

7.1.4 Sie haben sich auf einem früheren Flug ungebührlich verhalten, und wir haben Grund zu der Annahme, dass sich dieses Verhalten wiederholen kann;

7.1.5 Sie haben abgelehnt, sich einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen;

7.1.6 Sie haben den geltenden Flugpreis, die Steuern, Abgaben und/oder die Gebühren nicht bezahlt;

7.1.7 Sie sind nicht im Besitz gültiger Reisedokumente, Sie möchten in ein Land einreisen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Sie vernichten Ihre Reisedokumente während des Fluges, oder Sie lehnen die Übergabe dieser Dokumente an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ab;

7.1.8 Sie legen ein Ticket vor, das widerrechtlich erworben wurde, bei einer anderen Stelle erworben wurde (nicht bei uns oder bei einem zur Ticketausstellung berechtigten Reisebüro) oder als verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder gefälscht ist, oder Sie können Ihre Identität mit der als Fluggast im Ticket eingetragenen Person nicht nachweisen;

7.1.9 Sie haben die Anforderungen von Absatz 3.3 bezüglich der Reihenfolge und Nutzung der Flugcoupons nicht eingehalten, oder Sie legen einen Ticket vor, das nicht von uns oder von einem für die Ticketausstellung berechtigten Reisebüro sondern von Dritten ausgestellt oder geändert wurde oder aber beschädigt ist;

7.1.10 Sie halten unsere Sicherheitsvorschriften nicht ein.

7.2 Besondere betreuung 

Die Beförderung von allein reisenden Kindern, behinderten Personen, schwangeren Frauen, kranken Personen oder anderen Personen, die besondere Betreuung benötigen, muss vorher bei uns angemeldet werden. Fluggäste mit Körperbehinderungen, die uns beim Kauf des Tickets auf ihre Körperbehinderung und die Notwendigkeit besonderer Betreuung hingewiesen haben und von uns zur Beförderung angenommen worden sind, werden

Abschnitt 8: Gepäck 

8.1 Freigepäck

Sie können, vorbehaltlich unserer bei uns oder bei den zur Ticketausstellung berechtigten Reisebüros erhältlichen Bedingungen und Einschränkungen, in bestimmtem Umfang Gepäckstücke als Freigepäck mitführen.

8.2 Übergepäck 

Für die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus ist ein Zuschlag zu zahlen. Die hierfür geltenden Sätze können bei uns erfragt werden.

8.3 Nicht als gepäck akzeptierte gegenstände 

8.3.1 Folgende Gegenstände dürfen nicht in Ihrem Gepäck mitgeführt werden:

8.3.1.1 Gegenstände, die dazu geeignet sind, das Flugzeug oder Personen und Gegenstände an Bord des Flugzeugs zu gefährden, so wie sie in den Gefahrgutregeln der ICAO (International Civil Aviation Organisation), der IATA (International Air Transport Association) sowie in unseren eigenen Richtlinien aufgeführt sind (weitere Informationen auf Anfrage bei uns erhältlich);

8.3.1.2 Gegenstände, deren Beförderung nach den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen des Staates, der angeflogen oder überflogen oder von dem aus geflogen wird, verboten ist;

8.3.1.3 Gegenstände, die von uns als für die Beförderung ungeeignet betrachtet werden, da sie gefährlich oder unsicher sind, aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Charakters als unsicher gelten bzw. zerbrechlich oder verderblich sind, wobei unter anderem der Typ des eingesetzten Flugzeugs berücksichtigt wird. Informationen über nicht als Gepäck akzeptierte Gegenstände sind auf Anfrage bei uns erhältlich.

8.3.2 Schusswaffen und Munition (ausgenommen für Jagd- und Sportzwecke) sind von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen. Schusswaffen für Jagd- und Sportzwecke und die zugehörige Munition können in unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck zugelassen werden. Die Waffen müssen entladen und gesichert sowie ordnungsgemäß verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den unter Abschnitt 8.3.1.1 genannten Bestimmungen der ICAO und der IATA.

8.3.3 Waffen wie antike Schusswaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können in unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck zugelassen werden. Das Mitführen dieser Waffen in die Kabine des Flugzeugs ist jedoch nicht gestattet.

8.3.4 Folgende Gegenstände sind im aufgegebenen Gepäck nicht zulässig: Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, Kameras, Mobiltelefone, elektronische Geräte, Musikinstrumente, Brillen und Sonnenbrillen, Schlüssel, Medikamente, übertragbare Wertpapiere oder sonstige Wertgegenstände, Aktien, Schuldverschreibungen oder andere wertvolle Dokumente, Geschäftsunterlagen, Reisepässe und andere Ausweisdokumente oder Muster.

8.3.5 Befinden sich die in den Abschnitten 8.3.1, 8.3.2 und 8.3.4 aufgeführten Gegenstände trotz des Verbots im Gepäck, unterliegt jeglicher Schaden an solchen Gegenständen den Haftungsbeschränkungen gemäß dem jeweiligen Abkommen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Schaden durch besondere Schäden, Beschaffenheit oder Mängel des Gepäcks entstanden ist.

8.3.6 Sofern ein geltendes Übereinkommen oder eine anderes Gesetz eine Haftung vorsieht, übernehmen wir keine Haftung für Schäden an Ihrem Gepäck, das durch persönliche Gegenstände im Gepäck verursacht wurde. Jeder Passagier, dessen Eigentum Schäden an Gepäckstücken anderer Passagiere oder am Eigentum von Finnair verursacht, hat uns für alle daraus entstehenden Verluste und Ausgaben Schadensersatz zu leisten.

8.4 Recht auf verweigerung der beförderung 

8.4.1 Vorbehaltlich der Abschnitte 8.3.2 und 8.3.3 lehnen wir die Beförderung eines jeden unter Abschnitt 8.3 genannten Gegenstands als Gepäck ab. Wird das Vorhandensein dieser Gegenstände im Verlauf der Beförderung festgestellt, so sind wir berechtigt, deren Weiterbeförderung abzulehnen.

8.4.2 Wir sind berechtigt, die Beförderung von Gepäck abzulehnen, das aufgrund von Größe, Form, Gewicht, Art und Inhalt oder aus Sicherheitsgründen, aus betrieblichen Gründen oder im Hinblick auf das Wohlbefinden anderer Fluggäste zur Beförderung ungeeignet ist.

8.4.3 Wir sind berechtigt, die Beförderung von Gepäck abzulehnen, wenn dieses nach unserer angemessenen Einschätzung nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältnissen verpackt ist. Informationen zu den von uns für die Beförderung als inakzeptabel bewerteten Verpackungen und Behältnisse erhalten Sie auf Anforderung.

8.5 Recht auf durchsuchung 

Aus Sicherheitsgründen gestatten Sie eine Durchsuchung und Durchleuchtung Ihrer Person sowie ein Durchsuchen, Durchleuchten oder Röntgeninspektion Ihres Gepäcks. Wir sind auch in Ihrer Abwesenheit berechtigt, Ihr Gepäck zu untersuchen, um das Vorhandensein von nach Absatz 8.3.1 unzulässigen Gegenständen oder von Schusswaffen, Munition oder sonstigen Waffen zu untersuchen, die Sie uns nicht gemäß Absatz 8.3.2 oder 8.3.3 angezeigt haben. Willigen Sie in eine solche Untersuchung nicht ein, so sind wir berechtigt, die Beförderung Ihrer Person und Ihres Gepäcks abzulehnen. Führt eine Durchsuchung oder Durchleuchtung zu Verletzungen Ihrer Person, oder die Durchsuchung, Durchleuchtung oder Röntgeninspektion zu Schäden an Ihrem Gepäck, dann haften wir nur, wenn diese Verletzungen und/oder Schäden durch Verschulden oder Fahrlässigkeit unsererseits eingetreten sind.

8.6 Aufgegebenes gepäck 

8.6.1 Nach Anlieferung des aufzugebenden Gepäcks nehmen wir es in unsere Obhut und stellen für jedes Gepäckstück je einen Gepäckschein aus.

8.6.2 Aufgegebenes Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einer sonstigen Identifizierung versehen sein.

8.6.3 Aufgegebenes Gepäck wird nach Möglichkeit mit demselben Flugzeug wie Sie selbst befördert, es sei denn, dass wir aus Sicherheitsgründen oder aus betrieblichen Gründen entscheiden, Ihr Gepäck auf einem anderen Flug zu befördern. Wird Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem nachfolgenden Flug befördert, so liefern wir es an Ihren Aufenthaltsort, sofern Ihre Anwesenheit bei der Zolluntersuchung nicht erforderlich ist.

8.7 Handgepäck 

8.7.1 Ihr Handgepäck muss in jedem Fall unter den vor Ihnen befindlichen Sitz oder in ein geschlossenes Gepäckfach in der Kabine des Flugzeugs passen. Wenn Ihr Handgepäck nicht auf diese Weise untergebracht werden kann, das zulässige Höchstgewicht überschreitet oder den Sicherheitsanforderungen – aus welchen Gründen auch immer – nicht entspricht, muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden. 8.8.1 Wir sind berechtigt, für Handgepäck, das Sie im Flugzeug mit sich führen, maximal zulässige Abmessungen und/oder ein Maximalgewicht festzulegen.

8.7.2 Gegenstände, die für die Beförderung im Frachtraum nicht geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente) und die den Anforderungen gemäß Absatz 8.8.1 nicht entsprechen, werden zur Beförderung in der Kabine nur dann angenommen, wenn Sie uns im Voraus informiert und wir die Erlaubnis dazu erteilt haben. Wir sind berechtigt, für diese Sonderleistung einen Zuschlag zu erheben.

8.8 Abholung und rückgabe des aufgegebenen gepäcks 

8.8.1 Vorbehaltlich Absatz 8.6.3 sind Sie verpflichtet, Ihr Gepäck an sich zu nehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereit steht. Wenn Sie Ihr Gepäck nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abholen, sind wir berechtigt, eine Aufbewahrungsgebühr zu erheben. Wenn Sie Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach der Bereitstellung abholen, sind wir berechtigt, Ihr Gepäck zu entsorgen oder anderweitig zu verwerten, ohne Ihnen gegenüber zu haften.

8.8.2 Wir übergeben das aufgegebene Gepäck ausschließlich dem Inhaber des Gepäckscheins und der Gepäckidentifizierungsmarke.

8.8.3 Kann die das Gepäck entgegennehmende Person den Gepäckschein nicht vorweisen und das Gepäck durch die Gepäckidentifizierungsmarke nicht identifizieren, so übergeben wir das Gepäck nur unter der Bedingung, dass das Recht auf Übernahme zu unserer Zufriedenheit glaubhaft gemacht wird.

8.9 Tiere

Falls wir uns mit dem Transport Ihrer Tiere einverstanden erklären, erfolgt dieser Transport vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

8.9.1 Tiere wie Hunde, Katzen, Ziervögel und andere Haustiere müssen ordnungsgemäß in Versandkäfigen eingeschlossen und mit gültigen Gesundheits- und Impfzeugnissen, Einfuhrgenehmigungen und anderen von den Einreise- oder Transitländern geforderten Papieren versehen sein. Anderenfalls werden sie nicht zum Transport akzeptiert. Die Beförderung unterliegt ggf. zusätzlichen Bedingungen, die auf Anfrage bei uns erhältlich sind

8.9.2 Das Gewicht der mitgeführten und als Gepäck akzeptierten Tiere, der Versandkäfige und des mitgeführten Tierfutters fällt nicht unter Ihr Freigepäck; vielmehr gilt es als Übergepäck, für das ein Zuschlag nach dem geltenden Übergepäcktarif zu entrichten ist.

8.9.3 Begleithunde von Fluggästen mit Behinderung werden zuschlagfrei und außerhalb der Freigepäckgrenze befördert. Hierfür gelten besondere Bedingungen, die auf Anfrage bei uns erhältlich sind.

8.9.4 Falls der Transport nicht den Haftungsbestimmungen des Abkommens unterliegt, haften wir – sofern wir nicht fahrlässig gehandelt haben – nicht für Verletzungen, Verlust, Erkrankung oder den Tod eines Tieres, mit dessen Beförderung wir uns einverstanden erklärten.

8.9.5 Wir übernehmen keine Haftung, wenn für ein solches Tier und seine Einfuhr in oder seine Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet nicht alle erforderlichen Aus- und Einfuhr-, Gesundheits- und anderen Dokumente vorliegen; die Person, die das Tier mit sich führt, muss uns für alle Strafen, Kosten, Verluste und Haftungsverpflichtungen schadlos halten, die uns aus diesem Grund mit guter Begründung auferlegt werden oder entstehen.

Abschnitt 9: Flugpläne und unregelmässigkeiten

9.1 Flugpläne 

9.1.1 Änderungen der in den Flugplänen angegebenen Flugzeiten zwischen dem Tag der Veröffentlichung des betreffenden Flugplans und dem Tag Ihrer Reise bleiben vorbehalten.

9.1.2 Ehe wir Ihre Buchung akzeptieren, informieren wir Sie über die geplante und zu dem betreffenden Zeitpunkt geltende Abflugzeit, die außerdem auch auf Ihrem Ticket angegeben ist. Wir können gezwungen sein, auch nach der Ausstellung Ihres Tickets die geplante Abflugzeit zu ändern. Wenn Sie uns Kontaktinformationen zur Verfügung stellen, werden wir uns bemühen, Sie über alle solche Veränderungen zu informieren.

9.2 Ausgleichsleistungen bei nichtbeförderung, annullierung oder grosser verspätung von flügen 

9.2.1 Die EU-Gesetzgebung (Verordnung [EG] Nr. 261/2004) sieht Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung trotz gültigen Tickets und bestätigter Buchung, bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen vor, und Sie haben ggf. Anspruch auf solche Leistungen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für alle Fluggäste, die von einem Flughafen innerhalb der EU einen Flug antreten, und für alle Fluggäste, die mit einer EU-Fluggesellschaft in einen EU-Mitgliedsstaat reisen, es sei denn, sie haben im Land ihres Flugantritts Unterstützungsleistungen erhalten. Sie können Ihre gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bestehenden Rechte nur bei der Fluggesellschaft geltend machen, die den Flug tatsächlich durchführt. Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten in Bezug auf Flüge der Finnair erhalten Sie auf unserer Website unter www.finnair.com sowie bei unseren Check-In-Schaltern und Vertretern am Flughafen.

9.2.2 Bei Nichtförderung oder Annullierung haben Sie nur auf die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 aufgezählten Rechte Anspruch.

9.2.3 Unsere Haftung für Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen und Gepäck ist im einschlägigen Abkommen festgelegt.

Abschnitt 10: Erstattungen 

10.1 Für ein unbenutztes Ticket oder einen unbenutzten Teil eines Tickets leisten wir gemäß den jeweiligen Flugpreisregeln bzw. Tarifbestimmungen eine Erstattung wie folgt:

10.1.1 Sofern in diesem Absatz nicht anderweitig festgelegt, erfolgt die Erstattung entweder an den im Ticket namentlich bezeichneten Fluggast oder an die Person, die das Ticket bezahlt hat, sofern uns ein ausreichender Zahlungsnachweis vorgelegt wird.

10.1.2 Wenn die Person, die das Ticket bezahlt hat, nicht mit der Person identisch ist, die im Ticket als Fluggast benannt ist, und das Ticket einen entsprechenden Erstattungsbeschränkungsvermerk enthält, erfolgt die Erstattung ausschließlich an die Person, die das Ticket bezahlt hat, bzw. nach deren Anweisung.

10.1.3 Außer im Falle des Verlustes des Tickets erfolgt die Erstattung nur gegen Rückgabe des Tickets und aller unbenutzten Flugcoupons.

10.2 Unfreiwillige erstattungen 

10.2.1 Wenn wir einen Flug annullieren, einen Flug nicht entsprechend dem Flugplan durchführen oder Ihren Zielort oder einen Zwischenlandeort nicht anfliegen oder wenn Sie durch unser Verschulden einen gebuchten Anschlussflug nicht erreichen, wird der Erstattungsbetrag wie folgt ermittelt:

10.2.1.1 Wenn kein Teil des Tickets benutzt wurde, entspricht der Erstattungsbetrag dem gezahlten Flugpreis.

10.2.1.2 Wenn ein Teil des Tickets benutzt worden ist, entspricht der Erstattungsbetrag der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke geltenden Flugpreis.

10.3 Freiwillige erstattungen 

10.3.1 Wenn Sie berechtigt sind, eine Erstattung aus anderen Gründen als den unter Absatz 10.2 genannten Gründen zu verlangen, so wird der Erstattungsbetrag wie folgt ermittelt:

10.3.1.1 Wenn kein Teil des Tickets benutzt wurde, entspricht der Erstattungsbetrag dem gezahlten Flugpreis abzüglich angemessener Servicezuschläge oder Stornogebühren.

10.3.1.2 Wenn ein Teil des Tickets wurde, entspricht der Erstattungsbetrag der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke geltenden Flugpreis abzüglich angemessener Servicezuschläge oder Stornogebühren.

Wenn die Reservierung sieben Tage oder länger vor der geplanten Abflugzeit vorgenommen wurde, können Sie diese innerhalb von 24 Stunden ab der Buchung ohne Erstattungsgebühr stornieren. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundendienst.

10.4 Erstattung eines in verlust geratenen tickets 

10.4.1 Geht ein Ticket oder ein Teil eines Tickets verloren, erfolgt die Erstattung gegen einen zufriedenstellenden Nachweis des Verlustes und Zahlung einer angemessenen Verwaltungsgebühr schnellstmöglich nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Tickets zu folgenden Bedingungen:

10.4.1.1 Das verlorene Ticket oder der verloren gegangene Teil des Tickets wurden noch nicht benutzt, erstattet oder ersetzt (sofern die Benutzung, Erstattung oder die Ersatzleistung durch oder an Dritte nicht auf unsere eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen ist);

10.4.1.2 Die Person, die den Erstattungsbetrag erhält, verpflichtet sich in der von uns vorgeschriebenen Form, uns den erstatteten Betrag zurückzuzahlen, sofern ein Betrug vorliegt oder das verlorene Ticket oder der verloren gegangene Teil des Tickets von Dritten genutzt wird (sofern der Betrug oder die Nutzung durch Dritte nicht auf unsere eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen ist).

10.4.2 Falls wir oder ein zur Ticketausstellung berechtigtes Reisebüro das Ticket oder einen Teil des Tickets verlieren, tragen wir für diesen Verlust selber die Verantwortung.

10.5 Recht auf ablehnung von erstattungen 

10.5.1 Wir sind berechtigt, die Erstattung abzulehnen, wenn der Erstattungsantrag erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Tickets gestellt wird.

10.5.2 Wir sind berechtigt, die Erstattung für ein Ticket abzulehnen, das Sie den Behörden eines Landes zum Nachweis Ihrer Absicht, das Land wieder zu verlassen, vorgelegt haben, sofern Sie nicht zu unserer Zufriedenheit nachweisen können, dass Sie die Erlaubnis zum Verbleib in diesem Land besitzen oder dass Sie das Land mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Beförderungsmittel verlassen werden.

10.6 Währung 

Wir behalten uns das Recht vor, die Erstattung in derselben Art und in derselben Währung vorzunehmen, in der der Flugpreis bezahlt wurde.

10.7 Wer leistet erstattung 

Freiwillige Erstattungen werden ausschließlich von der Fluggesellschaft oder von dem zur Ticketausstellung berechtigten Reisebüro erbracht, die bzw. das den Ticket ursprünglich ausgestellt hat.

Abschnitt 11: Verhalten an bord 

11.1 Allgemeines

Wenn Sie an Bord ein derartiges Verhalten zeigen, dass von Ihnen eine Gefahr für das Flugzeug, Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leisten (unter anderem die Anweisungen betreffend Rauchverbot, Alkohol- oder Drogengebrauch) oder dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Festnahme zu ergreifen. Wir sind berechtigt, Ihre Weiterbeförderung zu verweigern und wegen Ihres Verhaltens an Bord Strafanzeige erstatten.

11.2 Elektronische geräte 

Wir sind berechtigt, aus Sicherheitsgründen den Gebrauch elektronischer Geräte (wie Mobiltelefone, Laptops, transportable Aufnahmegeräte, Radios, CD- und MP3-Player, elektronische Spiele, Geräte mit Sendefunktion wie funkferngesteuertes Spielzeug und Walkie-Talkies) an Bord zu verbieten. Die Benutzung von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist gestattet.

Abschnitt 12: Zusätzliche leistungen

12.1 Wenn wir für Sie Vereinbarungen mit Dritten über die Erbringung anderer Dienstleistungen als die Beförderung im Luftverkehr treffen, oder wenn wir ein Ticket oder einen Voucher für andere Beförderungs- oder Dienstleistungen als die Beförderung im Luftverkehr ausstellen, die von Dritten erbracht werden, beispielsweise eine Hotelreservierung oder die Anmietung eines Pkw, handeln wir dabei lediglich als Ihr Vertreter Dabei gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des dritten Dienstleisters. Für solche Dienstleistungen übernehmen wir Ihnen gegenüber keine Haftung, mit Ausnahme der Haftung für Fahrlässigkeit unsererseits beim Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen.

12.2 Wenn wir für Sie auch Beförderungsleistungen im Rahmen des Land- und Seeverkehrs erbringen, gelten hierfür möglicherweise andere Bedingungen. Diese Bedingungen sind bei uns auf Anfrage erhältlich.

Abschnitt 13: Verwaltungsformalitäten

13.1 Allgemeines

13.1.1 Sie sind verpflichtet, alle für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Reisevoraussetzungen der Staaten zu befolgen, die angeflogen werden, von denen aus geflogen wird oder in denen Sie durch den Transit gehen.

13.1.2 Für die Folgen, die einem Fluggast aus der Nichtbeschaffung der notwendigen Papiere oder Visa oder aus der Nichtbefolgung der einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Regeln oder Anweisungen entstehen, haften wir nicht.

13.2 Reisedokumente 

Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Dokumente vorzulegen, die seitens der betroffenen Staaten vorgeschrieben sind, und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Sie von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie diese Vorschriften nicht einhalten oder wenn Ihre Dokumente unvollständig sind.

13.3 Verweigerung der einreise 

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie verpflichtet, die Strafe oder das Bußgeld zu zahlen, das uns von dem jeweiligen Land auferlegt wird, sowie die Kosten für die Beförderung aus diesem Land zu tragen. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder verweigerten Einreise für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.

13.4 Haftung des fluggastes für strafen, bussen usw. 

Falls uns die Zahlung oder Hinterlegung von Strafen oder Bußen auferlegt wird oder uns sonstige Auslagen entstehen, weil Sie die für die Ein- oder Durchreise geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Anforderungen oder anderen Reisevorgaben der betreffenden Staaten nicht befolgt haben oder die notwendigen Dokumente nicht vorlegen können, sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Wir sind berechtigt, den Wert nicht in Anspruch genommener Flugleistungen oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Geldmittel zur Deckung dieser Zahlungen und Auslagen zu verwenden.

13.5 Zollkontrolle

Auf Verlangen sind Sie verpflichtet, der Durchsicht Ihres Gepäcks durch Zollbeamte oder andere Behördenvertreter beizuwohnen. Für Verluste oder Schäden, die Ihnen während der Untersuchung oder infolge der Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen, haften wir nicht.

13.6 Sicherheitsuntersuchung

Sie sind verpflichtet, die durch die Behörden, die Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften oder durch uns vorgenommenen Sicherheitskontrollen durchführen zu lassen.

Abschnitt 14: Nachfolgende fluggesellschaften

Die Beförderung durch uns und andere Fluggesellschaften unter einem einzigen Ticket oder einem Anschlussticket gilt im Rahmen des Abkommens als ein einziger Beförderungsvorgang.

Abschnitt 15: Schadenshaftung

15.1 Für die Haftung von Finnair sowie der weiteren an Ihrer Beförderung beteiligten Fluggesellschaften gelten jeweils deren eigene Beförderungsbedingungen. Unsere Haftungsbedingungen lauten wie folgt:

15.1.1 Haftungsgrenzen für Personenschäden bei Fluggästen und Sachschäden an ihrem Gepäck

15.1.1(a) Schadenersatz bei Tod und Körperverletzung
Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen.

15.1.1(b) Vorschusszahlungen
Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, muss Finnair innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Feststellung der Identität der schadenersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt die Vorschusszahlung mindestens 16.000 SZR. Eine Vorschusszahlung gilt nicht als Anerkennung der Haftung und kann gegen alle später auf der Basis unserer Haftung gezahlten Beträge angerechnet werden; eine Pflicht zur Rückgabe der Vorschusszahlung besteht nur in den in Absatz 15.1.2 (a) beschriebenen Fällen sowie in Situationen, in denen die Person, die die Vorschusszahlung erhalten hat, nachweisbar fahrlässig den Schaden verursacht oder zu dessen Entstehung beigetragen hat oder nicht zum Empfang einer solchen Vorschusszahlung berechtigt war.

15.1.1(c) Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen
Finnair haftet für Schäden bei Verspätungen von Fluggästen, es sei denn, Finnair hat alle angemessenen Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen oder die Ergreifung dieser Maßnahmen war unmöglich. Die Haftung für Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 5.346 SZR begrenzt.

15.1.1(d) Zerstörung, Verlust oder andere Schäden am Gepäck, verspätetes Gepäck
Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung durch Finnair, soweit nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet Finnair nur für schuldhaftes Verhalten. Finnair haftet für Schäden durch Verspätungen bei der Beförderung von Gepäck, es sei denn, Finnair hat alle angemessenen Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen oder die Ergreifung dieser Maßnahmen war unmöglich. Die Haftung für Zerstörung, Verluste oder andere Schäden am Gepäck bzw. für verspätetes Gepäck ist auf 1.288 SZR je Fluggast beschränkt.

15.1.2 Weitere Bedingungen und Haftungsausschlüsse:

15.1.2 (a) Gemäß den anwendbaren Gesetzen wird unsere Haftung für Schäden durch Fahrlässigkeit Ihrerseits gemindert, die den Schaden verursacht oder zu dessen Entstehung beigetragen hat.

15.1.2 (b) Wir haften ausschließlich für Schäden, die bei der Beförderung auf Flügen oder Flugsegmenten auftreten, für die unser Flugliniencode in der Carrier-Spalte des Tickets eingetragen ist. Soweit wir Tickets für die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft ausstellen oder Gepäck zur Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft annehmen, handeln wir lediglich als Agent für diese andere Fluggesellschaft. Dennoch können Sie für aufgegebenes Gepäck Ansprüche gegen die erste, die letzte oder gegen jene Fluggesellschaft erheben, die die Beförderungsleistung erbracht hat, bei der es zu der Beschädigung kam.

15.1.2 (c) Wir haften nicht für Schäden, die aus der Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen durch uns oder durch die Nichteinhaltung derselben durch Sie entstehen.

15.1.2 (d) Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nicht ausdrücklich anders festgelegt, haften wir Ihnen gegenüber ausschließlich für einklagbaren Schadensersatz bei nachgewiesenen direkten Verlusten und, im Rahmen geltenden Rechts, stimmen Sie zu, dass wir nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder andere Formen von nicht kompensatorischem Schadensersatz haften.

15.1.2 (e) Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck verursacht werden. Für Schäden, die anderen Personen oder Vermögenswerten (darunter auch unseren eigenen Vermögenswerten) durch Ihr Gepäck zugefügt werden, sind Sie selbst verantwortlich.

15.1.2 (f) In Ihrem aufgegebenen Gepäck dürfen sich keine Gegenstände befinden, die laut Abschnitt 8.3 im aufgegebenen Gepäck nicht zulässig sind, z. B. zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Wertsachen oder wichtige persönliche Sachen wie Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, Kameras, Mobiltelefone, elektronische Geräte, Musikinstrumente, Brillen und Sonnenbrillen, Schlüssel, Medikamente, übertragbare Wertpapiere oder sonstige Wertgegenstände, Aktien, Schuldverschreibungen oder andere wertvolle Dokumente, Geschäftsunterlagen, Reisepässe und andere Ausweisdokumente oder Muster. Ihr Recht auf Schadensersatz für Zerstörung, Verlust oder anderen Schaden an diesen Gegenständen ist gemäß des geltenden Übereinkommens begrenzt.

15.1.2 (g) Wir haften nicht für Erkrankungen, Verletzungen, Behinderungen oder Tod, die auf Ihren körperlichen Zustand oder auf eine Verschlechterung desselben zurückzuführen sind.

15.1.2 (h) Der Beförderungsvertrag in Verbindung mit diesen Beförderungsbedingungen und den Haftungsausschlüssen oder Haftungsbeschränkungen gilt für die zur Ticketausstellung berechtigten Reisebüros sowie für unsere Bediensteten, Mitarbeiter und Vertreter in demselben Maße wie für uns selbst. Der Gesamtbetrag, der von uns und den zur Ticketausstellung berechtigten Reisebüros, den Mitarbeitern, Vertretern und Personen als Schadenersatz zu leisten ist, ist auf die Höhe einer möglicherweise für uns geltenden Haftung beschränkt.

15.1.2 (i) Sofern nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, gilt kein Teil dieser Beförderungsbedingungen als Verzicht auf für uns geltende Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen nach dem Abkommen oder dem anwendbaren Recht.

Abschnitt 16: Fristen für ersatzansprüche und klagen

16.1 Anzeige von schäden 

Sofern der Inhaber des Gepäckscheins das aufgegebene Gepäck vorbehaltlos entgegen nimmt, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass das Gepäck in gutem Zustand und dem Beförderungsvertrag entsprechend abgeliefert worden ist.

Bei Schäden an aufgegebenem Gepäck sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach der Annahme des Gepäcks zu informieren. Für den Fall, dass Sie eine Forderung oder Klage wegen Schäden erheben bzw. einreichen, die durch die verspätete Auslieferung von aufgegebenem Gepäck entstanden sind, sind Sie verpflichtet, uns innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach Bereitstellung des Gepäcks zu informieren. Alle solchen Benachrichtigungen bedürfen der Schriftform.

16.2 Klagefristen

Rechte auf Schadenersatz erlöschen, wenn eine Klage nicht innerhalb von zwei Jahren erhoben wird, gerechnet ab dem Tag der Ankunft am Zielort oder ab dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen müssen, oder ab dem Tag, an welchem die Beförderung endete. Die Berechnung der Frist richtet sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts.

Abschnitt 17: Sonstige bedingungen 

Ihre Beförderung und die Ihres Gepäcks wird darüber hinaus auf der Grundlage bestimmter weiterer Verordnungen und Bedingungen erbracht, die auf oder von uns anzuwenden sind. Diese gelegentlich Änderungen unterworfenen Verordnungen und Bedingungen sind wichtig. Sie betreffen unter anderem die Beförderung von Minderjährigen ohne Begleitung, von schwangeren Frauen und von kranken Fluggästen, die eingeschränkte Nutzung elektronischer Geräte und Gegenstände sowie den Genuss alkoholischer Getränke an Bord unserer Flugzeuge.

Die Verordnungen und Bedingungen, die Sachverhalte dieser Art betreffen, sind bei uns auf Anforderung erhältlich.

Abschnitt 18: Interpretation

Die Überschriften der einzelnen Abschnitte dieser Beförderungsbedingungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und sind nicht für die Interpretation dieser Bedingungen zu verwenden.

Abschnitt 19: Änderungen und verzichterklärung

Die zur Ticketausstellung berechtigten Reisebüros sowie unsere Bediensteten, Mitarbeiter und Vertreter sind nicht berechtigt, Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen zu ändern oder auf Bestimmungen zu verzichten.

FINNAIR OYJ

General conditions of carriage and tariffs (Canada)

The General Conditions of Carriage provide information on certain conditions that govern transportation on Finnair, e.g. check-in time limits, baggage acceptance, allowance and liability, accompanied minors, carriage of animals, refusal to accept and denied boarding compensation.

Finnair is required by law to publish its conditions of carriage on this website and to make its tariffs available for public inspection.

An air carrier's tariff is a document that contains its published fares, charges and related terms and conditions of carriage applicable to air services.

You may consult our tariff filed, where required, with the appropriate authorities, by clicking on the link below.

Canada General conditions of carriage and tariffs (PDF)

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