Darf ich mit eingeäscherten Überresten reisen?
Ja, eingeäscherte Überreste dürfen in Ihrem Handgepäck oder Ihrem aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Zur Einhaltung der anwendbaren Gesetze müssen Sie eine Sterbeurkunde mitführen. Bitte beachten Sie, dass auch beim Mitführen von Überresten im Handgepäck die vollständigen Sicherheitsverfahren angewendet werden und der verschlossene Behälter bzw. die verschlossene Urne bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen durchleuchtet wird. Wenn die Urne also aus einem Material hergestellt wurde, das das Röntgenprüfgerät daran hindert, das Innere des Behälters sichtbar zu machen, wird der Behälter unter Umständen nicht durch die Sicherheitskontrolle gelassen.