
Bei jeder Ein- oder Ausreise in den bzw. aus dem Schengenraum müssen Sie eine Grenzkontrolle durchlaufen. Liste aller Mitgliedsstaaten des Schengenraums anzeigen.
Bei jeder Ein- oder Ausreise in den bzw. aus dem Schengenraum müssen Sie eine Grenzkontrolle durchlaufen. Liste aller Mitgliedsstaaten des Schengenraums anzeigen.
Bei der Grenzkontrolle werden Ihre Reisedokumente, wie beispielsweise Ihr Reisepass und ein eventuell erforderliches Visum, überprüft. An vielen Flughäfen gibt es inzwischen auch automatische Grenzkontrollschleusen.
Zum Passieren der Schleusen werden Sie am Flughafen angeleitet. Bitte folgen Sie daher stets den Anweisungen am Flughafen und an den Grenzkontrollschleusen.
Richtlinien für Grenzübertritte in Finnland
Je nach Herkunfts- und Zielland müssen Sie beim Transfer zu Ihrem Anschlussflug unter Umständen die Grenz- bzw. Sicherheitskontrolle am Flughafen Helsinki durchlaufen.
Um sicherzustellen, dass Sie Ihren Anschlussflug erreichen, passieren Sie bitte die Grenz- und Sicherheitskontrolle, sobald Sie in Helsinki angekommen sind. Auf beiden Seiten der Schengen-Grenze am Flughafen gibt es Geschäfte und Restaurants, die Sie besuchen können.
Am 12. Oktober 2025 wird das neue europäische Ein- und Ausreisesystem (EES) für Grenzkontrollen an den Außengrenzen der EU und des Schengenraums eingeführt.
Das neue System zielt darauf ab, die Qualität und Effizienz der Grenzkontrollen zu verbessern, indem die Erhebung und Erfassung von Daten von Nicht-EU-Bürgern an den Außengrenzen modernisiert wird. Künftig werden Ein- und Ausreisedaten elektronisch im EES erfasst und ersetzen damit den Passstempel.
Während der bis April 2026 dauernden Implementierungsphase rechnen Sie an der Grenzkontrolle bitte mit längeren Wartezeiten als üblich.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, das nicht zur Europäischen Union oder zum Schengenraum gehört, und zu einem kurzen Besuch in eines der 29 Länder reisen, die das EES (Einreise-/Ausreisesystem) verwenden, werden die Grenzbehörden bei Ihrer Ankunft persönliche Daten von Ihnen erfassen.
Bitte folgen Sie stets den Anweisungen am Flughafen und bei der Grenzkontrolle. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Der Ablauf des neuen Verfahrens ist folgendermaßen:
Dieses Verfahren findet keine Anwendung auf Sie, sofern Sie im Besitz eines langfristigen Aufenthaltstitels oder eines Visums für einen längeren Aufenthalt in einem EU- oder Schengen-assoziierten Land (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) sind.
Als Staatsangehöriger oder Inhaber einer Aufenthaltskarte eines Schengen- oder EU-Landes sind Sie vom neuen europäischen Ein- und Ausreisesystem nicht betroffen. Sie können wie bisher reisen.
Wenn Sie einen biometrischen Reisepass mit Mikrochip, auch E-Pass genannt, besitzen, können Sie die automatischen Grenzkontrollschleusen (E-Gates) nutzen.
Alternativ können Sie die mit Personal besetzte Grenzkontrollspur für EU- und Schengen-Bürger nutzen. Am Flughafen Helsinki stehen Ihnen beide Optionen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu automatischen Grenzkontrollschleusen