Wenn Ihre Sportausrüstung so verstaut ist, dass die Größen- und Gewichtsbegrenzungen von aufgegebenem Gepäck (maximales Gewicht: 23 kg; maximale Außenmaße (Länge + Breite + Höhe): 158 cm) nicht überschritten werden, wird sie als ein Gepäckstück gezählt.
Es gelten einige Ausnahmen für Skiausrüstung und Surfbretter, aber wenn Ihre Ausrüstung die Standardmaße überschreitet, wird im Normalfall eine Übergepäckgebühr erhoben.