Mit verbotenen Gegenständen reisen | Finnair Österreich

Mit verbotenen Gegenständen reisen

Ab dem 1. September 2024 sind auf allen europäischen Flughäfen, einschließlich am Flughafen Helsinki, nur noch Flüssigkeitsbehälter bis zu 100 ml im Handgepäck erlaubt.

Aus Sicherheitsgründen ist das Reisen mit bestimmten Gegenständen und Substanzen eingeschränkt. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit gängigen Anweisungen zu Gegenständen und Gepäck.

TIPP: Wenn Sie von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen, können Sie mit dem Finavia-Tool ganz einfach überprüfen, welche Gegenstände Sie mit an Bord nehmen dürfen.

Was darf in einem Handgepäckstück oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden?

Die meisten Alltagsgegenstände und elektronischen Geräte, die Sie auf Reisen benötigen, können Sie mit an Bord nehmen. Die Beschränkungen für Flüssigkeiten, Batterien und einige andere Gegenstände sind jedoch besonders zu beachten.

Schneller Check: Welche Gegenstände sind erlaubt?

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick darüber, was Sie an Bord mitführen dürfen und was nicht. Bitte beachten Sie, dass die meisten dieser Gegenstände Beschränkungen unterliegen. Weitere Informationen finden Sie im Anschluss an die Tabelle.

GegenstandHandgepäckAufgabegepäck
Aerosole wie Haarspray und InsektenschutzmittelJa*Ja
AlkoholJa**Ja
Babymilch und Babynahrung für den FlugJaJa
BatterienJa***Nein
FahrradölNeinNein
E-ZigarettenJa****Nein
Elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Ladegeräte, Kameras, elektrische Zahnbürsten und Drohnen mit Lithiumbatterien (ausgenommen Powerbanks, siehe Zeile unten)Ja***Ja, aber aus Sicherheitsgründen bevorzugt im Handgepäck***
PowerbanksJa***Nein
Klappmesser und Schweizer TaschenmesserNeinJa
Strick- und HäkelnadelnJaJa
FlüssigkeitenJa**Ja
Streichhölzer und FeuerzeugeNicht zulässig im Gepäck, aber in der Hosen- oder Jackentasche
MedikamenteJaJa
PulverJa*****Ja
ScherenJa, bis zu einer Klingenlänge von max. 6 cm (2.4 Zoll)Ja
SkiwachsJa, wenn nicht als brennbar gekennzeichnet
Feste Lebensmittel und SnacksJa, aber prüfen Sie die Beschränkungen in Ihrem Zielland.
Regenschirme und SpazierstöckeJaJa

* Bitte prüfen Sie die unten aufgeführten Beschränkungen für Aerosole.
** Bitte prüfen Sie die unten aufgeführten Beschränkungen für Flüssigkeiten.
*** Bitte prüfen Sie die unten aufgeführten Beschränkungen für Lithiumbatterien.
**** E-Zigaretten sind auf Flügen ab Delhi nicht gestattet.
***** Bitte prüfen Sie die Beschränkungen für Pulver auf Flügen in die USA.

Beschränkungen für alltägliche Gegenstände

✓ Im Handgepäck erlaubt: pro Passagier eine Sprühflasche bis 100 ml, verpackt in einem 1 Liter Plastikbeutel

✓ Erlaubt im Aufgabegepäck unter folgenden Bedingungen: pro Passagier insgesamt höchstens 2 kg/2 l Aerosolprodukte (einschließlich Parfum, Rasierwasser, alkoholhaltige Medikamente usw.), aber höchstens 0,5 kg/0,5 l pro einzelnes Produkt

! Aerosolbehälter müssen durch eine Kappe geschützt sein, um ein unbeabsichtigtes Freisetzen des Inhalts zu verhindern

✓ Kann mit Einschränkungen im Handgepäck befördert werden

✓ Kann als aufgegebenes Gepäck befördert werden

Die maximal zulässige Menge pro Passagier liegt bei 5 Litern in ungeöffneten Originalflaschen

✗ Alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Alkohol sind verboten

✓ Können mit Einschränkungen im Handgepäck befördert werden

✗ Können nicht als aufgegebenes Gepäck befördert werden

Lithiumbatterien gelten als Gefahrengüter und ihre Beförderung ist eingeschränkt. Sie dürfen nur in begrenzten Mengen für den persönlichen Gebrauch an Bord mitgeführt werden.

Führen Sie tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien nach Möglichkeit in Ihrem Handgepäck mit. Wenn Sie ein tragbares elektronisches Gerät im aufgegebenen Gepäck transportieren, stellen Sie sicher, dass das Gerät:

Vollständig ausgeschaltet und vor versehentlicher Aktivierung geschützt ist.

Vor versehentlicher Beschädigung geschützt ist, indem Sie eine geeignete Verpackung verwenden oder einen robusten Beutel mit geeigneter Polsterung, zum Beispiel Kleidung.

Nicht zusammen mit entflammbaren Materialien (z. B. Parfüm oder Sprays) transportiert wird.

Einschränkungen in Bezug auf Lithiumbatterien:

✓ Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium-Anteil von bis zu 2 Gramm (z. B. Kameras) und Lithium-Ionen-Batterien mit bis zu 100 Wattstunden (z. B. Mobiltelefone oder Laptops) dürfen im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie in einem tragbaren Gerät eingesetzt sind. Wir empfehlen, sie im Handgepäck mitzuführen.

✓ Ersatz-Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium-Anteil von bis zu 2 Gramm und Lithium-Ionen-Batterien mit bis zu 100 Wattstunden können im Handgepäck mitgeführt werden.

! Lithium-Ionen-Batterien mit über 100, aber unter 160 Wattstunden (z. B. Videokameras und tragbare Medizingeräte), die in einem Gerät eingesetzt sind, und/oder bis zu 2 Ersatzbatterien: vorherige Genehmigung von Finnair erforderlich 

✗ Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium-Anteil über 2 Gramm und Lithium-Ionen-Batterien mit mehr als 160 Wattstunden (z. B. große Ladegeräte und Autobatterien) dürfen weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mitgeführt werden.

✗ Zurückgerufene oder beschädigte Batterien, die nicht gemäß den üblichen Qualitätsstandards hergestellt wurden, dürfen weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mitgeführt werden.

! Wenn Sie mit einem Smart Bag reisen, muss die Lithiumbatterie entfernt werden, bevor das Gepäckstück als aufgegebenes Gepäck transportiert werden kann. Wenn der Akku nicht entfernt werden kann, ist der Smart Bag als aufgegebenes Gepäck nicht gestattet.

! Wenn Sie Ersatzbatterien mit sich führen, müssen die elektrischen Kontakte der Batterie vor Kontakt mit Metall oder anderen Batterien geschützt sein, da es sonst zu einem Kurzschluss kommen kann. Wir empfehlen, die Batterien in der Originalverpackung mitzuführen. Wenn Sie keine Originalverpackung mehr haben, kleben Sie die elektrischen Kontakte ab. Sie können die Batteriekontakte zusätzlich schützen, indem Sie jede Batterie in einer separaten Plastiktüte verpacken.

✗ Können nicht im Handgepäck befördert werden

✓ Können als aufgegebenes Gepäck befördert werden

! Der Campingkocher und/oder der Brennstoffbehälter müssen vollständig von allen flüssigen Brennstoffen entleert werden

✗ Gasflaschen sind sowohl voll als auch leer weder im aufgegebenen noch im Handgepäck erlaubt

Vorherige Genehmigung von Finnair erforderlich

Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Kameras, elektronische Zahnbürsten und Drohnen.

✓ Dürfen als Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mit Einschränkungen in Bezug auf Batterien transportiert werden

! Beachten Sie die Einschränkungen für Lithiumbatterien

✓ Können im Handgepäck befördert werden

✗ Können nicht als aufgegebenes Gepäck befördert werden

✗ Elektronische Zigaretten dürfen während des Flugs nicht benutzt oder aufgeladen werden

✓ Kann mit einigen Einschränkungen als Handgepäck mitgenommen werden

✓ Kann als aufgegebenes Gepäck befördert werden 

In der Regel dürfen Sie folgende Gegenstände im Handgepäck mitführen: 

! Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml, die in einen einzelnen, durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von einem (1) Liter passen.

! Medikamente, Babymilch und Babynahrung für den Flug. Möglicherweise müssen Sie einen Echtheitsnachweis erbringen.

! Duty-free-Waren in einem verschlossenen Sicherheitsbeutel. Der Artikel und der Beleg müssen sich im Sicherheitsbeutel befinden, den Sie beim Kauf erhalten haben. 

Sofern nicht anders angewiesen, sind Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle gesondert vom übrigen Handgepäck zur Durchleuchtung vorzuzeigen.

Bei Abflug vom Flughafen Helsinki:

  • Pro Passagier sind bis zu zwei (2) Liter Flüssigkeit erlaubt.
  • Die Größe von Flüssigkeitsbehältern im Handgepäck ist ab dem 1. September 2024 auf allen europäischen Flughäfen, einschließlich des Flughafens Helsinki, auf maximal 100 ml beschränkt.
  • Die Flüssigkeiten müssen bei der Sicherheitskontrolle nicht aus dem Gepäckstück genommen werden. 

✗ Kleine mit Lithium-Ionen-Batterien betriebene Fahrzeuge (z. B. AirWheel, SoloWheel, Hoverboards, Mini-Segways) und E-Bikes dürfen weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mitgeführt werden, auch wenn die Batterien abgeklemmt oder entfernt wurden.

✓ Kann als aufgegebenes Gepäck oder als Handgepäck befördert werden

! Der pyrotechnische Auslösemechanismus darf nicht mehr als 200 mg Explosivstoffe der Gefahrenklasse 1.4S und/oder maximal 250 ml komprimiertes Gas der Gefahrenklasse 2.2 enthalten.

! Muss so verpackt sein, dass der Mechanismus nicht versehentlich aktiviert werden kann. Die Airbags in den Rucksäcken müssen mit Überdruckventilen ausgestattet sein.

! Die Kartusche muss am Rucksack befestigt werden. Die Größe der angebrachten Kartusche (mit Gas der Gefahrenklasse 2.2) ist nicht begrenzt, solange sie für den Rucksack bestimmt ist.

! Separate Ersatzkartuschen dürfen nicht transportiert werden, es sei denn, es handelt sich um kleine Zylinder mit Gas der Gefahrenklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Die Wasserkapazität jedes Ersatzzylinders darf 50 ml nicht überschreiten (für Kohlendioxid entspricht eine Gaskartusche mit einer Wasserkapazität von 50 ml einer 28-g-Kartusche) und pro Passagier sind insgesamt maximal 4 dieser Kartuschen erlaubt.

! Lawinenrettungsrucksäcke, die sich über einen elektrischen Ventilator aufblasen, der mit einer Lithium-Ionen-Batterie betrieben wird, gelten als Geräte der Unterhaltungselektronik, wenn die Batterie im Rucksack installiert ist. Sie sind innerhalb der in der Vorgabe für Lithium-Ionen-Batterien angegebenen Grenzen zulässig. 

 

Vorherige Genehmigung von Finnair erforderlich

Bitte beachten Sie, dass Lawinenrettungsrucksäcke auf Flügen in die/aus den/innerhalb der USA nicht erlaubt sind.

✓ Können als aufgegebenes Gepäck und im Handgepäck befördert werden

! Wenn Sie während des Fluges oder am Flughafen Medikamente einnehmen müssen, führen Sie diese in Ihrem Handgepäck mit.

! Verpacken Sie alle Medikamente in einer separaten Tasche, vorzugsweise in der Originalverpackung.

! Nehmen Sie auch das Rezept und eine ärztliche Bescheinigung mit, vor allem, wenn Ihre Krankheit eine Behandlung mit injizierbaren Medikamenten erfordert.

Aufgrund der Bestimmungen der US-Transportsicherheitsbehörde (Transportation Security Administration, TSA) ist der Transport von Pulvern und pulverartigen Substanzen im Handgepäck auf Flügen in die USA verboten, ausgenommen:

✓ Pulver oder pulverartige Substanzen mit weniger als 350 ml/12oz Volumeninhalt

✓ Rezeptpflichtige Medikamente in Pulverform

✓ Babynahrung

✓ Menschliche Überreste

✓ Am Flughafen gekaufte pulverartige Erzeugnisse in einem versiegelten STEB-Beutel mit Kaufbeleg.

Alle anderen pulverartigen Erzeugnisse müssen im Aufgabegepäck verstaut werden.

✓ Kann als aufgegebenes Gepäck und im Handgepäck befördert werden

! Es sind max. zwei kleine Zylinder an der Schwimmweste und max. zwei Ersatzzylinder gestattet

Vorherige Genehmigung von Finnair erforderlich

✓ Nur gestattet, wenn am Körper mitgeführt und nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck

! Nur ein kleines Päckchen Streichhölzer oder ein Feuerzeug ist erlaubt

✗ Feuerzeugbenzin ist weder im aufgegebenen noch im Handgepäck erlaubt

Was darf nicht ins Gepäck?

Gefahrengüter

Die Mitnahme von Spielzeugautos mit Lithium-Ionen-Batterien, Elektrofahrrädern, aerosolhaltigen Produkten mit mehr als 2 kg/2 l Inhalt pro Person, Spraydosen mit mehr als 0,5 kg/0,5 l Inhalt, Gasbehältern, mehr als 5 l Alkohol oder alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70 % vol. ist nicht gestattet. Streichhölzer und Feuerzeuge dürfen nicht im Gepäck, können aber in der Hosen- oder Jackentasche mitgeführt werden.

Gefährliche Güter

Bestimmte Gegenstände gelten als gefährlich und sind an Bord als oder im Handgepäck nicht zulässig. Einige Gegenstände oder Substanzen sind an Bord des Flugzeugs auch als aufgegebenes Gepäck nicht zulässig.

Verbotene Gegenstände im Handgepäck

  • Gewehre, Schusswaffen und andere Geräte zum Abschießen von Projektilen.
  • Gegenstände mit scharfen Kanten oder Werkzeuge, die eine Gefahr für die Sicherheit des Flugzeugs darstellen können.
  • Geräte, die speziell zur Betäubung oder Ruhigstellung entwickelt wurden.
  • Werkzeuge, die entweder schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden können.
  • Stumpfe Gegenstände, die bei Verwendung zum Schlagen schwere Verletzungen hervorrufen können. 

Verbotene Gegenstände in Handgepäck und aufgegebenem Gepäck

Sprengstoffe und entzündbare Substanzen sowie Vorrichtungen, die dazu verwendet werden können, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Flugzeugs zu gefährden, einschließlich: 

  • Munition
  • Sprengkapseln
  • Sprengzünder und Zünder
  • Minen, Granaten und sonstige militärische Sprengkörper
  • Feuerwerk und sonstige Pyrotechnik
  • Rauch erzeugende Kanister und Kartuschen
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff

Diese Informationen gelten für alle von Finnair durchgeführten Flüge. Wenn Ihre Reise auch Flüge mit anderen Fluggesellschaften umfasst, informieren Sie sich bitte über deren Gepäckbestimmungen. 

Weitere Informationen zum Freigepäck auf Flügen mit verschiedenen Fluggesellschaften

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