Darf ich Ersatzbatterien oder Powerbanks mit an Bord nehmen? | Finnair Österreich
Häufig gestellte Fragen

Darf ich Ersatzbatterien oder Powerbanks mit ins Flugzeug nehmen?

Ja, Sie dürfen Ersatzbatterien oder Powerbanks im Handgepäck mit an Bord nehmen, jedoch nicht im Aufgabegepäck. Beachten Sie, dass einige Einschränkungen gelten:

  • Lithium-Metall-Ersatzbatterien mit einem Lithiumgehalt von bis zu 2 Gramm sowie Powerbanks mit einer Kapazität von bis zu 100 Wh (Wattstunden) dürfen ohne vorherige Genehmigung von Finnair im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Pro Person dürfen maximal 2 Powerbanks mitgeführt werden.
  • Lithium-Ionen-Akkus mit einer Kapazität von 100–160 Wh, die in einem Gerät im Handgepäck eingebaut oder im Aufgabegepäck verstaut sind, sowie Lithium-Ionen-Ersatzakkus mit einer Kapazität von 100–160 Wh (maximal 2 pro Person) im Handgepäck sind zulässig, bedürfen jedoch der vorherigen Genehmigung – bitte kontaktieren Sie uns.
  • Ersatzakkus mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 Gramm sowie Powerbanks mit einer Kapazität von mehr als 100 Wh sind grundsätzlich nicht zulässig.

Aus Sicherheitsgründen sollten Powerbanks unter dem Vordersitz oder in der Sitztasche vor Ihnen verstaut werden, vorzugsweise nicht im Gepäckfach.

Alle Geräte müssen vollständig ausgeschaltet und zuverlässig vor einer versehentlichen Aktivierung geschützt sein.

Weitere Informationen zu eingeschränkt zugelassenen Gegenständen auf Finnair-Flügen.

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