Kann ich ein medizinisches Gerät mit an Bord nehmen?
Notwendige Hilfsmittel, wie z. B. persönliche Sauerstoffkonzentratoren (POC) und Apnoe-Beatmungsgeräte (CPAP), dürfen zusätzlich zu der auf Ihrem Ticket angegebenen Freigepäckmenge für Handgepäck mit in die Kabine genommen werden. Beachten Sie jedoch, dass dies nur für notwendige medizinische Geräte gilt, nicht für Zusatzgepäck.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihr medizinisches Gerät während des Fluges verwenden müssen, indem Sie das Formular für besondere Unterstützung spätestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug ausfüllen. Wenn Sie Ihr medizinisches Gerät während des Fluges nicht verwenden müssen, müssen Sie uns nicht vorab darüber informieren. Bitte beachten Sie, dass Sie für einen persönlichen Sauerstoffkonzentrator (POC) immer eine ärztliche Genehmigung benötigen.
Die meisten CPAP-Geräte benötigen einen medizinischen Wechselrichter, damit sie an Bord ordnungsgemäß funktionieren. Nicht alle Flugzeugtypen verfügen über eine derartige Vorrichtung, aber wir können die Verfügbarkeit ca. 72 Stunden vor Abflug prüfen. Der Wechselrichter kann für Langstreckenflüge ohne zusätzliche Kosten für den Passagier angefordert werden.
Die Stromversorgung an Bord kann nicht garantiert werden. Sie müssen daher in der Lage sein, notfalls auch ohne Ihr Atemgerät zurechtzukommen. Bitte führen Sie bei batteriebetriebenen Geräten einen ausreichenden Vorrat an Reservebatterien mit, um mindestens 150 % der geplanten Flugzeit (inkl. Transferzeit) abdecken zu können.
Wenn Sie Ihr CPAP-Gerät oder ein anderes medizinisches Gerät während des Fluges nicht verwenden müssen, können Sie es im Aufgabegepäck mitführen, mit Ausnahme der entfernbaren Batterie des Geräts. Stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Ihr Gerät ordnungsgemäß verpackt und in Ihrem Gepäck ausreichend geschützt ist. Wenn die Batterie des Geräts entfernbar ist, müssen Sie ihn in der Kabine mitführen.