Kann ich ein medizinisches Gerät mit an Bord nehmen?
Sie können notwendige Mobilitätshilfen oder medizinische Geräte wie z. B. Gehstöcke oder Krücken mit in die Kabine nehmen. Beachten Sie jedoch, dass dieser Freigegenstand nur für das Hilfsgerät gilt und sich nicht auf zusätzliches Gepäck erstreckt.
Üblicherweise sind Atemgeräte, wie z. B. persönliche Sauerstoffkonzentratoren (POC) und Apnoe-Atemgeräte (CPAP) an Bord erlaubt. Wenn Sie während Ihres Fluges auf medizinische Geräte angewiesen sind, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, indem Sie spätestens 48 Stunden vor Abflug dieses Formular ausfüllen.
Die meisten CPAP-Geräte benötigen einen medizinischen Wechselrichter, damit sie an Bord ordnungsgemäß funktionieren. Nicht alle Flugzeugtypen verfügen über eine derartige Vorrichtung, aber wir können die Verfügbarkeit ca. 72 Stunden vor Abflug prüfen. Der Wechselrichter kann für Langstreckenflüge ohne zusätzliche Kosten für den Passagier angefordert werden.
Die Stromversorgung an Bord kann nicht garantiert werden. Sie müssen daher in der Lage sein, notfalls auch ohne Ihr Atemgerät zurechtzukommen. Bitte führen Sie bei batteriebetriebenen Geräten einen ausreichenden Vorrat an Reservebatterien mit, um mindestens 150 % der geplanten Flugzeit (inkl. Transferzeit) abdecken zu können.