Was gilt als Flüssigkeit und welche Mengen an Flüssigkeiten sind zulässig? | Finnair Österreich
Häufig gestellte Fragen

Was gilt als Flüssigkeit und welche Mengen an Flüssigkeiten sind zulässig?

Neben Getränken und anderen Flüssigkeiten zählen auch die meisten Kosmetika und eine Vielzahl von Lebensmitteln zu den Flüssigkeiten.

Feuchtigkeitscremes, Zahnpasta, Wimperntusche, Spraydosen, Gele, Obst-, Fisch- und Fleischkonserven, Tiefkühlkost, Butter, Frischkäse und Joghurt werden beispielsweise als Flüssigkeiten behandelt.

In der Regel dürfen Sie folgende Gegenstände im Handgepäck mitführen: 

  • Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml, die in einen einzelnen, durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von einem (1) Liter passen.
  • Medikamente und spezielle Nahrungsmittel, z. B. Babynahrung, die für die Reise unerlässlich sind. Möglicherweise müssen Sie einen Echtheitsnachweis erbringen.
  • Duty-free-Waren in einem versiegelten Sicherheitsbeutel. Der Artikel und der Beleg müssen sich im Sicherheitsbeutel befinden, den Sie beim Kauf erhalten haben.

Bei Abflug vom Flughafen Helsinki:

  • Pro Passagier sind bis zu zwei (2) Liter Flüssigkeit erlaubt.
  • Die Größe der Flüssigkeitsbehälter ist nicht begrenzt – Sie können z. B. eine normal große Wasserflasche mitnehmen.
  • Die Flüssigkeiten müssen bei der Sicherheitskontrolle nicht aus dem Gepäckstück genommen werden.

Die Flüssigkeiten müssen bei der Sicherheitskontrolle gesondert vom übrigen Handgepäck zur Durchleuchtung vorgezeigt werden.

Weitere Informationen zu eingeschränkt zugelassenen Gegenständen auf Finnair-Flügen

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