Mit verbotenen Gegenständen reisen | Finnair Österreich

Mit verbotenen Gegenständen reisen

Aus Sicherheitsgründen sind einige Gegenstände in Ihrem Hand- oder Aufgabegepäck nur eingeschränkt zugelassen oder verboten. Um eine reibungslose Reise zu gewährleisten, informieren Sie sich bitte vorab in unserem Reiseführer.

TIPP: Wenn Sie von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen, können Sie mit dem Finavia-Tool ganz einfach überprüfen, welche Gegenstände Sie mit an Bord nehmen dürfen.

Was darf in einem Handgepäckstück oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden?

Die meisten Alltagsgegenstände und elektronischen Geräte dürfen mit an Bord genommen werden. Bitte überprüfen Sie die Beschränkungen und Verpackungsvorschriften für Lithiumbatterien, Flüssigkeiten sowie als Gefahrgut eingestufte Gegenstände.

Schneller Check: Welche Gegenstände sind erlaubt?

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick darüber, was Sie an Bord mitführen dürfen und was nicht. Bitte beachten Sie, dass die meisten dieser Gegenstände Beschränkungen unterliegen. Weitere Informationen finden Sie im Anschluss an die Tabelle.

GegenstandHandgepäckAufgabegepäck
Aerosole wie Haarspray und InsektenschutzmittelJa*Ja
AlkoholJa**Ja
Babymilch und Babynahrung für den FlugJaJa
BatterienJa***Nein
FahrradölNeinNein
E-ZigarettenJa****Nein
Elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Ladegeräte, Kameras, elektrische Zahnbürsten und Drohnen mit Lithiumbatterien (ausgenommen Powerbanks, siehe Zeile unten)Ja***Ja, aber aus Sicherheitsgründen bevorzugt im Handgepäck***
PowerbanksJa***Nein
Klappmesser und Schweizer TaschenmesserNeinJa
Strick- und HäkelnadelnJaJa
FlüssigkeitenJa**Ja
Streichhölzer und FeuerzeugeNicht zulässig im Gepäck, aber in der Hosen- oder Jackentasche
MedikamenteJaJa
PulverJa*****Ja
ScherenJa, bis zu einer Klingenlänge von max. 6 cm (2.4 Zoll)Ja
SkiwachsJa, wenn nicht als brennbar gekennzeichnet
Feste Lebensmittel und SnacksJa, aber prüfen Sie die Beschränkungen in Ihrem Zielland.
Regenschirme und SpazierstöckeJaJa

* Bitte prüfen Sie die unten aufgeführten Beschränkungen für Aerosole.
** Bitte prüfen Sie die unten aufgeführten Beschränkungen für Flüssigkeiten.
*** Bitte prüfen Sie die unten aufgeführten Beschränkungen für Lithiumbatterien.
**** E-Zigaretten sind auf Flügen ab Delhi nicht gestattet.
***** Bitte prüfen Sie die Beschränkungen für Pulver auf Flügen in die USA.

Beschränkungen für alltägliche Gegenstände

✓ Im Handgepäck erlaubt: pro Passagier eine Sprühflasche bis 100 ml, verpackt in einem 1 Liter Plastikbeutel

✓ Erlaubt im Aufgabegepäck unter folgenden Bedingungen: pro Passagier insgesamt höchstens 2 kg/2 l Aerosolprodukte (einschließlich Parfum, Rasierwasser, alkoholhaltige Medikamente usw.), aber höchstens 0,5 kg/0,5 l pro einzelnes Produkt

! Aerosolbehälter müssen durch eine Kappe geschützt sein, um ein unbeabsichtigtes Freisetzen des Inhalts zu verhindern

✓ Kann mit Einschränkungen als Handgepäck befördert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt über Flüssigkeiten.

✓ Kann als Aufgabegepäck befördert werden

! Die zulässige Höchstmenge für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24 %, aber nicht mehr als 70 %, beträgt 5 Liter in originalverpackten, ungeöffneten Flaschen pro Passagier.

! Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von 24 % oder weniger richtet sich die zulässige Höchstmenge nach den Zollbestimmungen.

✗ Alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Alkohol sind verboten.

✓ Die folgenden Gegenstände sind zulässig, sofern die Batterie entfernt wird:

  • fahrbares motorisiertes Gepäck (z. B. Airwheel)
  • batteriebetriebene, selbstfaltende Kinderwagen
  • batteriebetriebene Elektrofahrräder

Sofern die Kapazität der Lithiumbatterie 100–160 Wattstunden beträgt, darf sie als Handgepäck mitgeführt werden. Eine vorherige Genehmigung durch Finnair ist erforderlich – bitte kontaktieren Sie uns.

✗ Alle sonstigen mit Lithium-Ionen-Batterien betriebenen fahrbaren Kleingeräte (z. B. Solowheel, Hoverboards, Mini-Segways, Golftrolleys) sind sowohl als Handgepäck als auch als Aufgabegepäck verboten, selbst wenn die Batterie abgeklemmt oder entfernt wurde.

✗ Können nicht im Handgepäck befördert werden

✓ Können als aufgegebenes Gepäck befördert werden

! Der Campingkocher und/oder der Brennstoffbehälter müssen vollständig von allen flüssigen Brennstoffen entleert werden

✗ Gasflaschen sind sowohl voll als auch leer weder im aufgegebenen noch im Handgepäck erlaubt

Vorherige Genehmigung von Finnair erforderlich

Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Kameras, elektrische Zahnbürsten und Drohnen.

✓ Dürfen mit Einschränkungen in Bezug auf Batterien als Handgepäck und Aufgabegepäck transportiert werden.

Wenn möglich, sollten Sie Ihre tragbaren elektronischen Geräte mit Lithiumbatterien im Handgepäck mitführen. Im Falle eines Bruchs, einer Überhitzung oder eines Kurzschlusses können Lithiumbatterien ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Wenn Sie ein tragbares elektronisches Gerät in Ihrem Aufgabegepäck mitführen, vergewissern Sie sich bitte, dass das Gerät:

  • vollständig ausgeschaltet und vor versehentlichem Einschalten geschützt ist.
  • vor der Gefahr einer versehentlichen Beschädigung durch geeignete Verpackung oder durch Aufbewahrung in einer festen Tasche mit angemessener Polsterung, z. B. durch Kleidung, geschützt ist.
  • nicht zusammen mit brennbaren Materialien (z. B. Parfüm oder Sprays) im selben Gepäckstück transportiert wird.

Einschränkungen für elektronische Geräte mit Lithiumbatterien

✓ Geräte mit Lithium-Metall-Batterien, die bis zu 2 Gramm Lithium enthalten, sowie Lithium-Ionen-Batterien mit einer Kapazität von bis zu 100 Wh (z. B. Mobiltelefone und Laptops) dürfen sowohl als Aufgabegepäck als auch als Handgepäck (Handgepäck wird empfohlen) mitgeführt werden, sofern sie in einem tragbaren Gerät installiert sind.

! Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien mit einer Kapazität von mehr als 100 Wh, aber weniger als 160 Wh (z. B. Videokameras), die in einem Gerät installiert sind, und/oder bis zu zwei (2) Ersatzbatterien dürfen als Handgepäck mitgeführt werden. Eine vorherige Genehmigung durch Finnair ist erforderlich bitte kontaktieren Sie uns.

✗ Geräte mit Lithium-Metall-Batterien, die über 2 Gramm Lithium enthalten, sowie Lithium-Ionen-Batterien mit einer Kapazität von mehr als 160 Wh (z. B. große Powerbanks und Autobatterien) sind sowohl als Aufgabegepäck als auch als Handgepäck verboten.

✗ Zurückgerufene oder beschädigte Batterien, die nicht gemäß den üblichen Qualitätsstandards hergestellt wurden, sind sowohl im Aufgabegepäck als auch im Handgepäck verboten.

! Wenn Sie mit einer Smart Bag reisen, muss die Lithiumbatterie entfernt werden, bevor das Gepäckstück als Aufgabegepäck befördert werden kann. Wenn sich die Batterie nicht entfernen lässt, ist das Gepäckstück als Aufgabegepäck nicht zulässig.

! Prüfen Sie die Einschränkungen für Powerbanks, Ersatz- und Lithiumbatterien.

✓ Dürfen als Handgepäck mitgeführt werden. Sie müssen vor Kurzschluss und unbeabsichtigtem Einschalten geschützt werden. Dies kann beispielsweise durch Mitführen in der Originalverpackung, Verstauen in einer Plastiktüte oder -box oder Abkleben der Kontakte mit Klebeband erfolgen. Halten Sie sie in Ihrem Handgepäck möglichst weit von anderen Batterien und/oder potenziell entflammbaren Gegenständen wie Parfüm entfernt.

✗ Dürfen nicht als Aufgabegepäck mitgeführt werden.

✗ E-Zigaretten dürfen während des Fluges weder benutzt noch aufgeladen werden. Bewahren Sie sie an einem gut zu überwachenden Ort auf.

✓ Kann mit einigen Einschränkungen als Handgepäck mitgenommen werden

✓ Kann als aufgegebenes Gepäck befördert werden 

In der Regel dürfen Sie folgende Gegenstände im Handgepäck mitführen: 

! Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml, die in einen einzelnen, durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von einem (1) Liter passen.

! Medikamente, Babymilch und Babynahrung für den Flug. Möglicherweise müssen Sie einen Echtheitsnachweis erbringen.

! Duty-free-Waren in einem verschlossenen Sicherheitsbeutel. Der Artikel und der Beleg müssen sich im Sicherheitsbeutel befinden, den Sie beim Kauf erhalten haben. 

Sofern nicht anders angewiesen, sind Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle gesondert vom übrigen Handgepäck zur Durchleuchtung vorzuzeigen.

Bei Abflug vom Flughafen Helsinki:

  • Pro Passagier sind bis zu zwei (2) Liter Flüssigkeit erlaubt.
  • Die Größe von Flüssigkeitsbehältern im Handgepäck ist ab dem 1. September 2024 auf allen europäischen Flughäfen, einschließlich des Flughafens Helsinki, auf maximal 100 ml beschränkt.
  • Die Flüssigkeiten müssen bei der Sicherheitskontrolle nicht aus dem Gepäckstück genommen werden. 

✓ Kann als aufgegebenes Gepäck oder als Handgepäck befördert werden

! Der pyrotechnische Auslösemechanismus darf nicht mehr als 200 mg Explosivstoffe der Gefahrenklasse 1.4S und/oder maximal 250 ml komprimiertes Gas der Gefahrenklasse 2.2 enthalten.

! Muss so verpackt sein, dass der Mechanismus nicht versehentlich aktiviert werden kann. Die Airbags in den Rucksäcken müssen mit Überdruckventilen ausgestattet sein.

! Die Kartusche muss am Rucksack befestigt werden. Die Größe der angebrachten Kartusche (mit Gas der Gefahrenklasse 2.2) ist nicht begrenzt, solange sie für den Rucksack bestimmt ist.

! Separate Ersatzkartuschen dürfen nicht transportiert werden, es sei denn, es handelt sich um kleine Zylinder mit Gas der Gefahrenklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Die Wasserkapazität jedes Ersatzzylinders darf 50 ml nicht überschreiten (für Kohlendioxid entspricht eine Gaskartusche mit einer Wasserkapazität von 50 ml einer 28-g-Kartusche) und pro Passagier sind insgesamt maximal 4 dieser Kartuschen erlaubt.

! Lawinenrettungsrucksäcke, die sich über einen elektrischen Ventilator aufblasen, der mit einer Lithium-Ionen-Batterie betrieben wird, gelten als Geräte der Unterhaltungselektronik, wenn die Batterie im Rucksack installiert ist. Sie sind innerhalb der in der Vorgabe für Lithium-Ionen-Batterien angegebenen Grenzen zulässig. 

 

Vorherige Genehmigung von Finnair erforderlich

Bitte beachten Sie, dass Lawinenrettungsrucksäcke auf Flügen in die/aus den/innerhalb der USA nicht erlaubt sind.

✓ Können als aufgegebenes Gepäck und im Handgepäck befördert werden

! Wenn Sie während des Fluges oder am Flughafen Medikamente einnehmen müssen, führen Sie diese in Ihrem Handgepäck mit.

! Verpacken Sie alle Medikamente in einer separaten Tasche, vorzugsweise in der Originalverpackung.

! Nehmen Sie auch das Rezept und eine ärztliche Bescheinigung mit, vor allem, wenn Ihre Krankheit eine Behandlung mit injizierbaren Medikamenten erfordert.

✓ Dürfen mit einigen Einschränkungen als Handgepäck mitgeführt werden.

✗ Dürfen nicht als Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Lithiumbatterien und Powerbanks zählen zu den gefährlichen Gütern, deren Beförderung Einschränkungen unterliegt. Im Falle eines Bruchs, einer Überhitzung oder eines Kurzschlusses können Lithiumbatterien ein Sicherheitsrisiko darstellen. Das Mitführen am Körper oder im Handgepäck ist nur in begrenzten Mengen und für den persönlichen Gebrauch gestattet.

Bewahren Sie Powerbanks und Akkus in der Kabine an einem gut zu sehenden Ort auf (am besten am Körper) und informieren Sie unser Kabinenpersonal umgehend, wenn Anzeichen einer Fehlfunktion auftreten, z. B. Überhitzung oder Aufblähung.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Powerbanks zu verwenden, um persönliche elektronische Geräte während des Fluges aufzuladen. Das Aufladen von Powerbanks oder Ersatzakkus über die Steckdosen des Flugzeugs ist nicht gestattet.

! Werden Powerbanks oder Ersatzbatterien mitgeführt, müssen die elektrischen Kontakte der Batterien vor dem Kontakt mit Metall oder anderen Batterien geschützt werden. Andernfalls kann es zu Kurzschlüssen kommen. Am besten sollten Batterien in ihrer Originalverpackung aufbewahrt werden. Ist die Originalverpackung nicht verfügbar, müssen die Kontakte mit Klebeband abgeklebt werden. Die Kontakte sind ebenfalls isoliert, wenn jede Batterie in ihrem eigenen Plastikbehälter verstaut ist. Bewahren Sie Batterien stets getrennt voneinander sowie von potenziell entflammbaren Gegenständen wie Parfüm auf.

✓ Lithium-Metall-Batterien, die bis zu 2 Gramm Lithium enthalten, sowie Lithium-Ionen-Batterien mit einer Kapazität von bis zu 100 Wh dürfen als Handgepäck mitgeführt werden.

! Lithium-Ionen-Batterien mit einer Kapazität von mehr als 100 Wh, aber weniger als 160 Wh, die in einem Gerät installiert sind, und/oder bis zu zwei Ersatzbatterien dürfen als Handgepäck mitgeführt werden. Eine vorherige Genehmigung durch Finnair ist erforderlich bitte kontaktieren Sie uns.

Aufgrund der Bestimmungen der US-Transportsicherheitsbehörde (Transportation Security Administration, TSA) ist der Transport von Pulvern und pulverartigen Substanzen im Handgepäck auf Flügen in die USA verboten, ausgenommen:

✓ Pulver oder pulverartige Substanzen mit weniger als 350 ml/12oz Volumeninhalt

✓ Rezeptpflichtige Medikamente in Pulverform

✓ Babynahrung

✓ Menschliche Überreste

✓ Am Flughafen gekaufte pulverartige Erzeugnisse in einem versiegelten STEB-Beutel mit Kaufbeleg.

Alle anderen pulverartigen Erzeugnisse müssen im Aufgabegepäck verstaut werden.

✓ Kann als aufgegebenes Gepäck und im Handgepäck befördert werden

! Es sind max. zwei kleine Zylinder an der Schwimmweste und max. zwei Ersatzzylinder gestattet

Vorherige Genehmigung von Finnair erforderlich

✓ Nur gestattet, wenn am Körper mitgeführt und nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck

! Nur ein kleines Päckchen Streichhölzer oder ein Feuerzeug ist erlaubt

✗ Feuerzeugbenzin ist weder im aufgegebenen noch im Handgepäck erlaubt

Was darf nicht ins Gepäck?

Gefahrengüter

Die Mitnahme von mit Lithium-Ionen-Batterien betriebenen fahrbaren Kleingeräten (mit einigen Ausnahmen), aerosolhaltigen Produkten mit mehr als 2 kg/2 l Inhalt pro Person, Spraydosen mit mehr als 0,5 kg/0,5 l Inhalt, Gasbehältern, mehr als 5 l Alkohol oder alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70 % vol. ist nicht gestattet. Streichhölzer und Feuerzeuge dürfen nicht im Gepäck, können aber in der Hosen- oder Jackentasche mitgeführt werden.

Gefährliche Güter

Bestimmte Gegenstände gelten als gefährlich und sind an Bord als Handgepäck nicht zulässig. Einige Gegenstände oder Substanzen sind weder an Bord des Flugzeugs noch im Aufgabegepäck zulässig.

Verbotene Gegenstände im Handgepäck

  • Gewehre, Schusswaffen und andere Geräte zum Abschießen von Projektilen.
  • Gegenstände mit scharfen Kanten oder Werkzeuge, die eine Gefahr für die Sicherheit des Flugzeugs darstellen können.
  • Geräte, die speziell zur Betäubung oder Ruhigstellung entwickelt wurden.
  • Werkzeuge, die entweder schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden können.
  • Stumpfe Gegenstände, die bei Verwendung zum Schlagen schwere Verletzungen hervorrufen können. 

Verbotene Gegenstände im Handgepäck und Aufgabegepäck

Sprengstoffe und entzündbare Substanzen sowie Vorrichtungen, die dazu verwendet werden können, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Flugzeugs zu gefährden, einschließlich: 

  • Munition
  • Sprengkapseln
  • Sprengzünder und Zünder
  • Minen, Granaten und sonstige militärische Sprengkörper
  • Feuerwerk und sonstige Pyrotechnik
  • Rauch erzeugende Kanister und Kartuschen
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff

Diese Informationen gelten für alle von Finnair durchgeführten Flüge. Wenn Ihre Reise auch Flüge mit anderen Fluggesellschaften umfasst, informieren Sie sich bitte über deren Gepäckbestimmungen. 

Weitere Informationen zum Freigepäck auf Flügen mit verschiedenen Fluggesellschaften

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