| Finnair Österreich
The security situation in the Middle East impacts our Doha and Dubai flights.

Reisen mit medizinischen Geräten

Notwendige medizinische Geräte, wie z. B. ein CPAP-Gerät oder ein anderes Gerät zur Atemunterstützung, dürfen zusätzlich zum regulären Handgepäck mit in die Kabine genommen werden. Diese zusätzliche Freigepäckmenge gilt nur für dringend benötigte medizinische Geräte, nicht für Zusatzgepäck.

CPAP-Gerät

Wenn Sie während des Fluges auf Ihr CPAP-Gerät angewiesen sind, teilen Sie uns dies bitte spätestens 48 Stunden vor Abflug über das Formular für besondere Unterstützung mit. Ansonsten ist keine Vorabinformation erforderlich.

Persönlicher Sauerstoffkonzentrator (POC)

Wenn Sie einen persönlichen Sauerstoffkonzentrator (POC) verwenden, benötigen wir spätestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug ein ärztliches Attest auf einem MEDIF-Formular. Weitere Informationen zum MEDIF-Formular.

Andere Atemhilfsgeräte

Wenn Sie ein anderes Atmungsgerät verwenden, wie z. B. ein Asthmagerät oder BiPAP, teilen Sie uns dies bitte spätestens 48 Stunden vor Abflug über das Formular für besondere Unterstützung mit. Gegebenenfalls benötigen wir zusätzlich ein ärztliches Attest auf einem MEDIF-Formular.

Andere medizinische Geräte

Sollten Sie während des Fluges auf ein anderes Gerät angewiesen sein, teilen Sie uns dies bitte spätestens 48 Stunden vor Abflug über das Formular für besondere Unterstützung mit. Ansonsten ist keine Vorabinformation erforderlich.

Medizinischer Sauerstoff

Wenn Sie medizinischen Sauerstoff oder Sauerstoffflaschen mit sich führen müssen, informieren Sie uns bitte mindestens 48 Stunden vor Abflug über das Formular für besondere Unterstützung

Gegebenenfalls benötigen wir zusätzlich ein ärztliches Attest auf einem MEDIF-Formular. Die einzelnen Behälter samt Inhalt dürfen ein Gewicht von 5 kg nicht überschreiten. Sauerstoffflaschen, Ventile und Regler, sofern vorhanden, müssen vor Beschädigungen geschützt werden. 

Die Beförderung von Flüssigsauerstoffsystemen ist nicht gestattet. 

Sauerstoff wird an Bord nur in Notfallsituationen zur Verfügung gestellt.

Maximale Größe für medizinische Geräte

Ein in der Kabine mitgeführtes medizinisches Gerät darf die maximalen Abmessungen von (Länge x Breite x Höhe) 55 x 40 x 23 cm und das Gewicht von 12 kg nicht überschreiten. Wenn Ihr Gerät diese Beschränkungen überschreitet oder der Stauraum in der Kabine erschöpft ist, wird es ohne zusätzliche Gebühr im Frachtraum des Flugzeugs verstaut.

Verwendung medizinischer Geräte während des Fluges

Wechselrichter

Die Verwendung eines medizinischen Geräts mit Stromversorgung während des Fluges erfordert einen Sitz, der mit einem Wechselrichter ausgestattet ist. Auf unseren Langstreckenflügen und den Flügen zu den Kanarischen Inseln, die mit Flugzeugen vom Typ Airbus A330 und A350 durchgeführt werden, stehen Ihnen Sitze mit Wechselrichter zur Verfügung. Leider ist die Anzahl der Sitze begrenzt, sodass die Verfügbarkeit nicht garantiert werden kann. Die Verfügbarkeit eines Sitzes wird nach Bearbeitung Ihres Formulars für besondere Unterstützung bestätigt.

Stromquelle

Da die Stromversorgung während des Fluges nicht garantiert werden kann, stellen Sie bitte sicher, dass Sie im Notfall auch ohne Ihr Gerät auskommen können.

Batterie

Sollte Ihr medizinisches Gerät batteriebetrieben sein, teilen Sie uns dies bitte mindestens 48 Stunden vor Abflug mit, damit ein sicherer Transport der Batterie während des Fluges gewährleistet werden kann. Für batteriebetriebene Beatmungsgeräte sind ausreichend Ersatzbatterien für mindestens 150 % der geplanten Flugzeit (einschließlich der Zeit zwischen Anschlussflügen, falls zutreffend) mitzuführen.

Navigiert zu Seite: No Page Title