Schwangerschaft
- Flugreisen sind während des letzten Schwangerschaftsmonats nicht mehr erlaubt, d. h. Fliegen ist bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche möglich (Empfehlung des internationalen Luftverkehrsverbands).
- Bei kurzen Inlands- und Skandinavienflügen von Finnair ist die Beförderung bis zum Ende der 38. Schwangerschaftswoche erlaubt, unter der Voraussetzung, dass die Schwangerschaft normal verlaufen ist und es keine Komplikationen oder Anzeichen für eine unmittelbar bevorstehende Geburt gibt.
- Nach der 28. Schwangerschaftswoche wird eine ärztliche Bescheinigung über den normalen Verlauf der Schwangerschaft benötigt. Wenn bei der Schwangerschaft keine Veränderungen eintreten, ist nach dem Ende der 28. Schwangerschaftswoche nur eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Bei Bedarf kann die Bescheinigung auch in der 27. Schwangerschaftswoche ausgestellt werden.
- Mit einem gesunden Neugeborenen können Sie zwei Tage nach der Geburt ohne Einschränkungen auf allen Finnair-Flügen verreisen.
Öffnen Sie das Formular zur Schwangerschaftsbescheinigung (in englischer Sprache). Die ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft muss unabhängig von der Art der Flugreservierung mindestens 24 Stunden vor Abflug an folgende Nummer gefaxt werden: +358 (0)9 818 4825.
Es wird empfohlen, dass Sie auch ein Dokument mit sich führen, auf der die Besuche bei der Schwangerschaftsvorsorge eingetragen sind. Der geringfügige Druckabfall in der Kabine während des Fluges hat keine negativen Auswirkungen auf die Mutter oder das ungeborene Kind.
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