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Zoll

 

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Auf dieser Seite:


Zollerklärung


Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Finnland einfliegen, muss eine Zollerklärung ausgefüllt werden, wenn

  • der Wert der steuerfreien Waren 430 EUR übersteigt.
  • Sie mehr Tabakprodukte, alkoholische Getränke oder andere Waren einführen möchten, als die Obergrenzen für die steuerfreie Einfuhr erlauben.
  • die importierten Waren anderen Beschränkungen unterliegen oder für die Einfuhr eine Erlaubnis erforderlich ist.

Passagiere, die in Norwegen oder in der Schweiz (beides Nicht-EU-Länder) abgeflogen sind, kommen ebenfalls im Bereich für Flüge aus Schengen-Staaten im Ankunftsbereich 2A im Helsinki-Vantaa Airport an und müssen eine Zollerklärung ausfüllen, wenn sie zollpflichtige Waren im Handgepäck haben. Sie müssen die Zollabfertigung von der Fluggastbrücke aus telefonisch kontaktieren.


Anschlussflüge innerhalb Finnlands

 

Seit Januar 2005 ist die Zollabfertigung für Passagiere, die aus Nicht-EU-Ländern am Helsinki-Vantaa Airport ankommen und innerhalb Finnlands weiterfliegen, erheblich erleichtert worden. Passagiere müssen Ihr abgefertigtes Gepäck nun nicht mehr selbst zur Zollabfertigung am Helsinki-Vantaa Airport tragen. Die Fluggesellschaften leiten das Gepäck automatisch zum Anschlussflug weiter, vorausgesetzt, dass das Gepäck bis an den Zielort aufgegeben wurde.

Die Zollbeamten können das Gepäck der Passagiere auf Anschlussflügen vom Helsinki-Vantaa Airport innerhalb Finnlands entweder am Helsinki-Vantaa Airport oder am Zielflughafen kontrollieren. Wurden zollpflichtige Waren nicht deklariert, können die Behörden eine Geldstrafe in Höhe des doppelten Zoll- und Steuerbetrags oder andere Strafen auferlegen.

Der direkte Transfer des Gepäcks zum Anschlussflug setzt jedoch voraus, dass die Passagiere den Behörden zollpflichtige Waren mündlich deklarieren:

telefonisch über das Zoll-Servicetelefon nahe Flugsteig 29 im Passagierterminal des Helsinki-Vantaa Airports bei direkter Ankunft aus einem Nicht-EU-Land, oder
telefonisch über das Zoll-Servicetelefon nahe Flugsteig 16 oder 21 bei Ankunft aus einem Nicht-EU-Land über ein anderes EU-Land, wenn der Passagier die zollpflichtige Ware nicht bei der Zollabfertigung des anderen EU-Landes oder bei Ankunft aus einem anderen EU-Land deklariert hat. Passagiere aus Norwegen und der Schweiz (beides Nicht-EU-Länder) müssen die Zollabfertigung von der Fluggastbrücke aus telefonisch kontaktieren, wenn sie zollpflichtige Waren in ihrem Handgepäck oder in ihrem abgefertigten Gepäck haben.

Die Zollbehörden entscheiden auf der Grundlage der mündlichen Deklaration:
sofort am Helsinki-Vantaa Airport, wenn nicht ausreichend Zeit bis zum Abflug des Anschlussfluges vorhanden ist.
am finnischen Zielflughafen des Passagiers, wenn dies separat vereinbart wurde.
zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Passagier die Entscheidung bei einem bestimmten Zollamt abholt oder der Bescheid per Post zugestellt wird.


Wenn Ihr Gepäck nicht für einen inländischen Anschlussflug aufgegeben wurde, bringen Sie das Gepäck nach dem Check-In und der Zollabfertigung zu einem der Gepäckabgabeschalter 208 bis 216, die sich ein Stockwerk über dem Ankunftsbereich von Terminal 2 befinden. Nachdem Sie Ihr Gepäck abgegeben haben, können Sie sich direkt zu den Sicherheitskontrollen und zum Abflugbereich begeben.

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Zusätzliche Informationen

 

Auf Grund lokaler Gesetze dürfen alkoholische Getränke nicht im Handgepäck mitgeführt werden, wenn Sie von den Flughäfen von Peking und Shanghai abfliegen. Sie dürfen nur die alkoholischen Getränke in Ihrem Handgepäck mit an Bord nehmen, die Sie steuerfrei am lokalen Flughafen erworben haben. Dies trifft auch auf Anschlussflüge innerhalb Chinas zu.

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Suchbegriffe

Zoll
Zollerklärung
Anschlussflüge
Nicht-EU-Land


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