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Allein reisende Kinder

Finnair bietet für allein reisende Kinder einen Begleitdienst an, der bereits bei der Flugbuchung reserviert werden muss. Die Fluggesellschaft ist für das allein reisende Kind während der gesamten Reise verantwortlich, also vom Abflughafen bis zum Zielort.

Auf dieser Seite:

Vor dem Flug

Allein reisende Kinder

  • Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können als allein reisende Kinder (UM = unbegleitete Minderjährige) zugelassen werden. Eine entsprechende UM-Reservierung muss bereits bei der Buchung des Fluges erfolgen.
  • YAuch allein reisende Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können den gleichen Begleitdienst nutzen, der für 5– bis 11–Jährige angeboten wird.
  • Eine Flugreservierung mit Anfrage auf UM-Dienst muss über das Finnair Kundenservice-Center oder Ihr Reisebüro erfolgen. Der Flug kann nicht über das Internet reserviert werden.
  • Pro Flug werden höchstens sechs unbegleitete Minderjährige zugelassen. Daher wird empfohlen, dass der Flug möglichst lange vor dem Abflugdatum gebucht wird.
  • Für Linienflüge mit Übernachtungen bei Zwischenstopps sowie für den letzten Nachtflug innerhalb Finnlands werden keine Reservierungen für unbegleitete Minderjährige angenommen.

Kinder, die mit Begleitperson reisen

  • Der UM-Dienst ist erst für Kinder ab 5 Jahren verfügbar. Für Kinder unter 5 Jahren ist der Zutritt an Bord nur dann gestattet, wenn sie mit einem Familienmitglied reisen, das mindestens 16 Jahre alt ist (sofern sie nicht von einem Elternteil begleitet werden). Begleitpersonen, die von den Erziehungsberechtigten beauftragt wurden und nicht der Familie des Kindes angehören, müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Bei Inlandsflügen können Kinder über 5 Jahren mit einem Familienmitglied im Alter von mindestens 12 Jahren reisen, ohne dass hierfür eine UM-Reservierung erforderlich ist. Begleitpersonen, die nicht der Familie des Kindes angehören, müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Bei internationalen Flügen können Kinder über 5 Jahren ohne eine UM-Reservierung reisen, wenn sie von einem Familienmitglied im Alter von mindestens 16 Jahren begleitet werden. Begleitpersonen, die von den Erziehungsberechtigten beauftragt wurden und nicht der Familie des Kindes angehören, müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Einige Fluggesellschaften akzeptieren keine unbegleiteten Minderjährigen, wenn ein Flugabschnitt der Reise von anderen Fluggesellschaften betrieben wird. American Airlines, American Eagle and American Connection akzeptieren zum Beispiel nur dann allein reisende Kinder, wenn alle Flugabschnitte von der eigenen Fluggesellschaft betrieben werden.

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Reisevorbereitungen

  • Eine Flugreservierung mit Anfrage auf UM-Dienst muss über das Finnair Kundenservice-Center (+358 600 140 140 (3,12 €/beantworteter Anruf + Ortstarif, rund um die Uhr)) oder Ihr Reisebüro erfolgen.  Der Flug kann nicht über das Internet reserviert werden.
  • Es wird empfohlen, das Flugticket möglichst frühzeitig und nicht erst bei der Ankunft am Flughafen zu erwerben.
  • Die Kontaktinformationen der Person, die das Kind am Abflugort übergibt, und der abholenden Person am Zielflughafen müssen bereits bei der Reservierung angegeben werden.
  • Außerdem sollte die UM-Beförderungsvereinbarung bereits vor dem Flug sorgfältig ausgefüllt werden. Die Person, die das Kind zum Flughafen bringt, stimmt den in der Beförderungsvereinbarung festgelegten Bedingungen mit ihrer Unterschrift zu. Sie muss am Flughafen einen Ausweis oder Reisepass zur Identifizierung vorlegen.
  • Es ist ratsam, sich möglichst frühzeitig vor dem Abflug am Flughafen einzufinden, damit die Angaben in den Unterlagen überprüft und ggf. vervollständigt werden können.
  • Das UM-Formular ist in vielen Reisebüros und bei den Finnair-Büros erhältlich. Halten Sie das ausgefüllte Formular mit den jeweiligen Kopien am Abfertigungsschalter bereit.

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Abfertigung, Sicherheitskontrolle und Einstieg

Spezieller Check-In-Schalter für hilfebedürftige Passagiere

Am Helsinki-Vantaa Airport gibt es einen speziellen Schalter für hilfebedürftige Passagiere, die im Check-In-Bereich 201–232 einchecken. Der Check-In-Schalter 216 ist mit einem Text für Passagiere, die eine besondere Betreuung benötigen, und entsprechenden Symbolen versehen.

  • Unbegleitete Minderjährige müssen sich am Abfertigungsschalter anmelden, auch wenn sie nur mit Handgepäck reisen.
  • Am Abfertigungsschalter erhält das Kind einen Brustbeutel, in dem sämtliche für die Reise erforderlichen Unterlagen untergebracht werden sollten, zum Beispiel UM-Beförderungsvereinbarung und Flugtickets. Kinder, die außerhalb von Skandinavien verreisen, benötigen außerdem einen Reisepass oder einen Personalausweis der EU und je nach Zielland möglicherweise ein Visum und einen Impfpass.
  • Die Mitarbeiter am Abfertigungsschalter überprüfen den Zeitplan und helfen bei Umbuchungen, falls es zu Unregelmäßigkeiten beim Flugplan kommt.
  • Wenn die Person, die das Kind zum Flughafen bringt, dieses bis zum Abflugsteig am Helsinki-Vantaa Airport begleiten möchte, muss sie bei den Mitarbeitern am Abfertigungsschalter oder im Ticketbüro eine entsprechende Genehmigung einholen.
  • Unbegleitete Minderjährige müssen sich spätestens 25 Minuten vor dem Abflug am Abflugsteig einfinden, da Kinder vor den anderen Passagieren in das Flugzeug einsteigen dürfen. Die Person, die das Kind übergeben hat, muss warten, bis das Flugzeug abgehoben hat (d. h., bis die Fluginformationen von den Anzeigetafeln und Monitoren gelöscht wurden).

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Während des Fluges

  • Das Kabinenpersonal kümmert sich während des gesamten Fluges um Kinder und versorgt sie mit geeignetem Unterhaltungsmaterial, damit der Flug möglichst komfortabel verläuft.

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Nach dem Flug

  • Unbegleitete Minderjährige müssen am Zielflughafen von einem Erwachsenen abgeholt werden.
  • Bei der Übergabe wird die Identität der abholenden Person mit den Angaben in der UM-Beförderungsvereinbarung verglichen. Die Flughafenmitarbeiter, die das Kind übergeben, tragen eine Notiz über die Identifikationsüberprüfung in die UM-Beförderungsvereinbarung ein.
  • Kinder, die als unbegleitete Minderjährige reisen, werden am Zielort von einem Mitarbeiter des Bodenverkehrsunternehmens vom Flugzeug abgeholt. Das Personal spricht möglicherweise nicht die Sprache des Kindes.

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Suchbegriffe
  • Allein reisende Kinder
  • UM-Dienstleistungen
  • Unbegleitete Minderjährige

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