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Gefährliche Gegenstände

 

Für den Lufttransport von als gefährlich eingestufter Fracht gelten auf allen Finnair-Flügen strenge Vorschriften. Gefährliche Gegenstände sind zum Beispiel Feuerwaffen, verschiedene Gase und in manchen Fällen ganz alltägliche Dinge wie ein Feuerzeug. Weitere Informationen zu Themen im Zusammenhang mit der Sicherheitskontrolle finden Sie auf der Finavia-Website und im Merkblatt der Zivilluftfahrtbehörde (in englischer Sprache).

Auf dieser Seite:


Transport von Feuerwaffen und Munition


Feuerwaffen

Sport- und Jagdwaffen können nur als abgefertigtes Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden. Die Waffe darf nicht geladen sein und ist so zu verpacken, dass sie während des Fluges nicht beschädigt werden kann. Damit Bruchschäden vermieden werden, empfehlen wir die Verwendung eines Hartschalenkoffers. Wenn Sie Feuerwaffen im Flugzeug transportieren möchten, müssen Sie dies bereits bei der Reservierung angeben. Zusätzlich zur Waffe sind pro Passagier maximal 5 Kilo Munition zulässig, die sicher und getrennt von der Waffe verpackt werden muss. Die Waffe und die Munition können jedoch zusammen in einem Behälter transportiert werden. Der Passagier ist für die Einhaltung aller länderspezifischen Vorschriften sowie für das Einholen der im Zielland erforderlichen Waffenscheine verantwortlich. Eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro wird bei Waffen immer berechnet, unabhängig von ihrem Gewicht und ihrer Größe.

Munition

Es kann nur sicher verpackte Munition für Handfeuerwaffen der Gefahrgutklasse 1.4S befördert werden. Die maximale pro Passagier zulässige Munitionsmenge beträgt 5 kg, ebenso darf ein Gepäckstück jeweils maximal 5 kg Munition enthalten. Die Munition muss in einem verschlossenen Hartschalenbehälter verpackt sein. Sie darf zusammen mit der Waffe in einem Behälter transportiert werden, in der Waffe selbst darf sich jedoch keine Munition befinden.

Flüge nach Manchester

Auf Flügen nach Manchester dürfen nur konventionelle Jagd- und Sportgewehre sowie Gewehre zum Tontaubenschießen transportiert werden. Die maximale Schussanzahl beträgt 2 Patronen. Der Transport von Pistolen und Revolvern, automatischen und halbautomatischen Waffen, Selbstladern und Vorschaftrepetierflinten mit einem größeren Kaliber als Kaliber .22 Randfeuer ist nicht zulässig. Der Passagier ist für die Formalitäten und die Zollabfertigung bei der Ankunft in Manchester verantwortlich. Zusätzlich muss den Britischen Behörden belegt werden können, wo der Wettkampf oder die Jagd stattfinden wird. Der Passagier muss außerdem eine Einladung zu einem Wettkampf oder von einem Landbesitzer sowie einen Jagdausweis oder einen gleichwertigen Berechtigungsnachweis vorweisen können.

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Auf Flügen verbotene Gegenstände


Die Mitnahme der folgenden Gegenstände und Substanzen im Flugzeug ist strikt verboten:

  • Explosivstoffe wie Feuerwerkskörper, Leuchtgeschosse, Fackeln, Spielzeugpistolen und Zündplättchen
  • Entflammbare Gase (über 2 kg oder 2 Liter), Gasbehälter für Campingkocher.
  • Pfefferspray oder andere Sprays bzw. Zerstäuber für Selbstverteidigungszwecke; Kohlendioxidkartuschen für Sodasiphons.
  • Feuerzeugbenzin oder -gas, Butangaszylinder, Insektizide.
  • Leicht entzündbare Gase und Substanzen; Farben, Verdünnungsmittel, Lösungsmittel, Feueranzünder, oxidierende Stoffe, Bleichmittel.
  • Organische Peroxide, Harze, Tränengas oder Gifte wie Arsen und Zyanid.
  • Infektiöse Stoffe wie Viren, Blutproben und Bakterien, die Menschen und Tieren schaden können.
  • Radioaktive Substanzen und Instrumente mit radioaktiven Isotopen.
  • Ätzende Substanzen wie Säuren, Laugen, Quecksilber oder mit Quecksilber befüllte Thermometer oder Barometer.
  • Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70 %.


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An Bord nur eingeschränkt erlaubte Gegenstände


Beim Transport und Verpacken dieser Gegenstände oder Stoffe müssen Sie besondere sorgfältig vorgehen. Fragen Sie bei der Flugbuchung nach weiteren Informationen.

Medizinische Produkte

  • Persönliche Toilettenartikel und Arzneimittel (zum Beispiel Moskitospray), die auf die Haut aufgetragen werden, und aerosolhaltiges Haarspray dürfen im abgefertigten Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden. Pro Passagier gilt eine Höchstgrenze von 2 kg. Die Behältergröße darf jeweils 0,5 kg oder Liter nicht überschreiten.
  • Ein kleines Quecksilberthermometer ist im Handgepäck zulässig, wenn es sicher im entsprechenden Behältnis verpackt ist.
  • Passagiere mit externem Herzschrittmacher müssen sich vor der Reise mit dem Flugarzt in Verbindung setzen.
  • Kleine Sauerstoff- oder Luftbehälter (unter 5 kg), die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden, dürfen im abgefertigten Gepäck im Frachtraum transportiert werden.
  • Weitere Informationen finden Sie in den medizinischen Hinweisen.


Hitze entwickelnde, entflammbare und explosive Produkte

  • Sicher verpacket Munition für Handfeuerwaffen der Gefahrgutklasse 1.4S ist für den Transport zulässig, sofern die Munition für den Eigengebrauch des Passagiers vorgesehen ist. Die Höchstmenge beträgt 5 kg und muss sicher in einem Hartschalenbehälter verpackt sein. Die Mitnahme muss im Voraus von Finnair genehmigt werden.
  • Bei der Abreise aus Finnland darf nur ein Feuerzeug oder eine Packung Streichhölzer für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden, unter der Voraussetzung, das der Transport direkt an der Person erfolgt, zum Beispiel in einer Jackentasche. Leicht entflammbare Überall-Streichhölzer sind grundsätzlich verboten. Streichhölzer und Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck noch im abgefertigten Gepäck im Frachtraum transportiert werden. Das Mitführen von Feuerzeugbenzin oder -gas ist nicht erlaubt.
  • Auf Flügen in die bzw. aus den USA dürfen keine Feuerzeuge mitgeführt werden. Auf Flügen innerhalb der USA ist im Handgepäck ein amerikanisches Zippo-Feuerzeug zulässig, sofern dieses in einem offiziell genehmigten Zippo-Transportbehälter (bekannt als Otterbox) verstaut ist. Auf Flügen von und innerhalb der USA dürfen nicht mehr als 4 Streichholzschachteln transportiert werden, zum Beispiel in einer Jackentasche.
  • Streichhölzer und Feuerzeuge sind auf Flügen aus China sowohl in der Kabine als auch im Frachtraum strikt verboten. Dieses Verbot gilt für alle Inlandsflüge und internationale Flüge mit Abflug in China.
  • Hitze entwickelnde Geräte, beispielsweise batteriebetriebene Unterwassertaschenlampen und Lötkolben, dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, sofern die Hitze produzierende Komponente bzw. Energiequelle entfernt wurde, damit das Gerät nicht versehentlich eingeschaltet werden kann.
  • Ein gasbetriebener Lockenstab ist pro Passagier entweder im Handgepäck oder im abgefertigten Gepäck erlaubt. Das Gerät darf während des Fluges nicht benutzt werden.


Stoffe

  • Pro Passagier sind 2 kg Trockeneis im Handgepäck erlaubt.
  • Maximal 5 Liter alkoholische Getränke in handelsüblicher Verpackung mit einem Alkoholgehalt von 24 bis 70 % Vol. dürfen im Handgepäck transportiert werden, sofern die allgemeinen Vorschriften zum Transport von Flüssigkeiten eingehalten werden. Alkoholische Getränke werden in das erlaubte Maximalgewicht und die zulässigen Abmessungen des Handgepäcks eingerechnet.
  • Für den Transport von tiefgefrorenen Gasen wie flüssigem Stickstoff gelten Sondervorschriften.
  • Bei der Ausreise aus einem EU-Land, Island, Norwegen oder der Schweiz ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt, sofern die Flüssigkeitsbehälter jeweils nur maximal 100 ml enthalten und alle Behälter in einen 1-Liter-Plastikbeutel passen. Der Beutel muss transparent und wiederverschließbar sein. In anderen Ländern wie China, Thailand und den USA gelten ähnliche Einschränkungen.


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