Reisen mit gesundheitlichen Beschwerden | Finnair

Reisen mit gesundheitlichen Beschwerden

Wenn Sie eine Vorerkrankung haben und während des Fluges besondere Unterstützung benötigen, informieren Sie uns bitte mittels der entsprechenden Formulare oder setzen Sie sich frühzeitig mit unserem Kundenservice in Verbindung. So können wir die notwendigen Vorkehrungen treffen, um Ihre Sicherheit und Ihren Komfort während der gesamten Reise zu gewährleisten. 

Erkrankungen können zu Einschränkungen bei Flugreisen führen 

Wir möchten allen unseren Passagieren einen sicheren Flug garantieren. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass das Fliegen für Sie aus medizinischer Sicht unbedenklich ist. 

Wir können Sie nicht an Bord akzeptieren, wenn Sie an einer Krankheit leiden, die das Fliegen ohne besondere medizinische Betreuung während des Fluges für Sie zu einem Risiko werden lässt.  

In bestimmten Fällen kann das Fliegen mit einer medizinischen Begleitperson oder einer medizinischen Assistenz gestattet werden.  

Unser Kabinenpersonal kann Ihnen beim Gang zur Toilette behilflich sein, jedoch nicht bei der Toilettennutzung oder beim Aufstehen von der Toilette. Alle unsere Besatzungsmitglieder sind in Erster Hilfe ausgebildet, aber sie sind nicht befugt, Injektionen oder Medikamente zu verabreichen. Außerdem kann die Besatzung während des Fluges keine Medikamente verwahren. 

Die folgenden Erkrankungen können zu Einschränkungen bei Flugreisen führen: 

  • kürzlich erlittener Herzinfarkt 
  • kürzlich aufgetretene zerebrale Durchblutungsstörung 
  • kürzlich erlittene Verletzung 
  • kürzlich erfolgte Operation 
  • symptomatische koronare Erkrankung oder andere Herzprobleme 
  • chronische Lungenerkrankungen 
  • Pneumothorax 
  • Bedarf an zusätzlichem Sauerstoff während eines vorangegangenen Fluges oder am Boden 
  • Psychosen und andere schwere psychische Störungen 
  • Alzheimer, andere Demenzkrankheiten, Autismus und andere Erkrankungen, die die Fähigkeit beeinträchtigen können, selbstständig eine Flugreise zu unternehmen 
  • Bewusstseinsstörungen 
  • schlecht kontrollierte Epilepsie (rezidivierende Anfälle) 
  • Krebs im fortgeschrittenen Stadium oder andere schwerwiegende, behindernde Krankheiten 
  • Infektionskrankheiten (Tuberkulose, Masern, kürzlich aufgetretene Atemwegsinfektionen, Darminfektionen mit Durchfall oder Erbrechen)   
  • Nasennebenhöhlen- oder Mittelohrentzündung 
  • akute, medikamentös nicht beherrschbare Schmerzen 
  • Anämie (Hb unter 75 g/l)   
  • Windpocken in der Bläschenphase wegen der Ansteckungsgefahr; wenn alle Bläschen verkrustet sind, sind Reisen gestattet 

So fordern Sie besondere Unterstützung an

Formular für besondere Unterstützung einreichen

Das Formular für besondere Unterstützung ist das Formular, mit dem Sie uns im Voraus über Ihre Vorerkrankungen informieren können. Wenn Sie eine der oben genannten Vorerkrankungen haben, müssen Sie das Formular spätestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug einreichen. Ihre Informationen geben uns die nötige Zeit im Voraus, um alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Nachdem Sie das Formular eingereicht haben, erhalten Sie Ihre persönliche Fallnummer, z. B. 1-234567890. Mit dieser Nummer können Sie sich in Ihren Fall einloggen und auf unsere Aufforderung hin das medizinische Informationsformular (MEDIF) als PDF-Datei anhängen. Wenn Sie bereits einen offenen Fall haben, loggen Sie sich bitte hier mit Ihrer Fallnummer ein. 

Füllen Sie das Formular für besondere Unterstützung aus

Medizinisches Informationsformular (MEDIF) einreichen

Nach Durchsicht Ihres Formulars für besondere Unterstützung können wir über das medizinische Informationsformular eine Freigabe aus ärztlicher Sicht anfordern, um sicherzustellen, dass Sie die Flugreise unbedenklich antreten können. Bitte füllen Sie beide Seiten des Formulars sorgfältig aus. Bitte befolgen Sie diese Schritte: 

  1. Füllen Sie Teil 1 des medizinischen Informationsformulars selbst aus oder lassen Sie ihn von einer bevollmächtigten Person ausfüllen. 
  2. Bitten Sie Ihre/n behandelnde/n Ärztin/Arzt, Teil 2 des medizinischen Informationsformulars auszufüllen.  
  3. Scannen Sie die unterzeichneten Formulare ein und loggen Sie sich hier mit Ihrer Fallnummer ein, um sie Ihrem Fall hinzuzufügen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Formulare spätestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug bei uns eingehen. 

Mit dem Absenden dieses Formulars geben Sie uns Ihr Einverständnis, Ihre medizinischen Daten zu verarbeiten, um Ihre Serviceanfrage bearbeiten und abschließen zu können. Die Einwilligung gilt auch für unsere Partner, falls erforderlich. Weitere Informationen zu unserer Datenschutzrichtlinie finden Sie hier

Formular für medizinische Angaben ausfüllen

Reisen mit medizinischen Geräten

Sie können notwendige Hilfsmittel oder Gehhilfen, wie z. B. persönliche Sauerstoffkonzentratoren (POC), Apnoe-Beatmungsgeräte (CPAP), Gehstöcke oder Gehhilfen zusätzlich zu der auf Ihrem Ticket angegebenen Freigepäckmenge für Handgepäck mit in die Kabine nehmen. Beachten Sie jedoch, dass dieser Freigegenstand nur für das Hilfsgerät gilt und sich nicht auf zusätzliches Gepäck erstreckt.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihr medizinisches Geräte während des Fluges verwenden müssen, indem Sie das Formular für besondere Unterstützung spätestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug ausfüllen. Andernfalls ist keine vorherige Benachrichtigung erforderlich. 

Medizinischer Wechselrichter 

Die meisten CPAP-Geräte erfordern die Installation eines medizinischen Wechselrichters, um an Bord ordnungsgemäß zu funktionieren. Nicht alle Flugzeugtypen verfügen über eine derartige Einrichtung, wir können jedoch die Verfügbarkeit ca. 72 Stunden vor Abflug prüfen. Für Langstreckenflüge können Sie den Wechselrichter ohne zusätzliche Kosten anfordern. 

Stromversorgung 

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Beatmungsgerät möglicherweise nicht verwenden können, wenn es an einer Steckdose angeschlossen wird, da wir eine durchgängige Stromversorgung an Bord nicht garantieren können. Bitte führen Sie bei batteriebetriebenen Geräten einen ausreichenden Vorrat an Reservebatterien mit, um mindestens 150 % der geplanten Flugzeit (inkl. Umsteigezeit bei Anschlussflügen) abdecken zu können. 

Bitte beachten Sie, dass es unserem Kabinenpersonal nicht möglich ist, besondere Hilfestellungen für einzelne Passagiere zu leisten, da es für die Sicherheit aller Passagiere an Bord verantwortlich ist. Das Kabinenpersonal ist nicht berechtigt, Injektionen oder Medikamente zu verabreichen.

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