Zusatzbestimmungen für Minderjährige

Frau, die Finnair-Flug online bucht

Je nach Zielland ist es erforderlich, dass Sie für alle mit Ihnen reisende Minderjährige Reisepässe oder andere Reisedokumente vorzeigen müssen.

In einigen Ländern muss die Reiseerlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorliegen, wenn Minderjährige alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils oder Erziehungsberechtigen reisen. Diese Reiseerlaubnis kann entweder für die Ein- oder für die Ausreise erforderlich sein. In einigen Ländern gelten die Bestimmungen nur für Minderjährige beim Verlassen ihres Heimatlands, in anderen Ländern werden Minderjährige aus dem Ausland bei der Einreise überprüft.

Informationen darüber, ob eine Einwilligungserklärung für eine bestimmte Reise erforderlich ist, erhalten Sie bei Ihrem Reisebüro, einer Behörde des Landes, aus dem Sie ausreisen möchten, sowie bei der Botschaft des Ziellandes.

Ab dem 26. Juni 2012 benötigen Kinder einen eigenen Reisepass.

Die finnische Polizei hat bekannt gegeben, dass Kinder ab dem 26. Juni 2012 einen eigenen Reisepass benötigen. Kinder von Einwohnern von EU-Staaten können nicht mehr reisen, indem Sie ihre Namen in die Reisepässe ihrer Eltern eintragen lassen.

Im August 2006 stellte Finnland noch Reisepässe aus, in die Eltern ihre Kinder eintragen lassen konnten. Solche Reisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit als nicht biometrische für zehn Jahre gültige Reisepässe. Ab dem 26. Juni 2012 können diese für zehn Jahre gültigen Reisepässe bis zum Ablauf des Dokuments nur noch von dem primären Inhaber des Reisepasses (dem Elternteil) verwendet werden. Alle in dem Reisepass eingetragenen Kinder dürfen ab dem 26. Juni 2012 nicht mehr mit dem Reisepass reisen.

Während den ersten Monaten des Inkrafttretens dieser neuen EU-Rechtsvorschrift kann die Umsetzung in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union etwas variieren. Einige Mitgliedsstaaten haben bekannt gegeben, dass sie das neue Gesetz umgehend an den Grenzübertrittspunkten umsetzen werden, wenn die Frist am 26. Juni verstreicht. Bitte beachten Sie, dass z. B. Fluglinien EU-Gesetze bei der Überprüfung des Reiserechts von Fluggästen umsetzen.

Der finnische Grenzschutz gestattet es Kindern, die auf dem Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, auch nach dem 26. Juni nach Finnland einzureisen – die Ausreise wird jedoch nicht gestattet.