Sportwaffen

Mädchen mit Koffer

Schusswaffen für Jagd- und Sportzwecke dürfen nur in aufgegebenem Gepäck und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fluggesellschaft transportiert werden. Wenn Sie planen, mit einer Waffe zu reisen, müssen Sie dies bei der Reservierung Ihres Fluges angeben.

  • Ein Waffenkoffer gilt als ein Gepäckstück.
  • Die Gebühr für einen Waffenkoffer hängt von der auf Ihrem Ticket angegebenen Freigepäckmenge sowie davon ab, wie viele weitere Gepäckstücke Sie mitnehmen. Wenn das Ticket den Code “1 PC” aufweist, ist die Mitnahme eines Waffenkoffers oder eines Gepäckstücks für Sie kostenfrei. Wenn Sie mit beidem reisen, müssen Sie eine Gebühr für ein Gepäckstück zahlen, die unserer Preisliste für Übergepäck zu entnehmen ist.
  • Für Finnair-Linienflüge können Sie Übergepäckgebühren auf unserer Website über den Link Meine Buchung entrichten.
  • Für Finnair-Ferienflüge (Flugnummer AY1000) können Sie Übergepäckgebühren auf unserer Website über den Link Zusatzleistungen für Ferienflüge entrichten.
  • Es wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € pro Passagier erhoben.  Sie können die Gebühr im Voraus mit einem Finnair Plus-Gutschein oder telefonisch über den Kundenservice entrichten.
  • Die Waffe darf nicht geladen sein und muss sich in einer stabilen Verpackung befinden.
  • Sicher verpackte Patronen können im aufgegebenen Gepäck transportiert werden und dürfen das maximale Gewicht von 5 kg (einschließlich der Verpackung) pro Passagier nicht überschreiten. Die Munition darf keine Brand- oder Explosivgeschosse enthalten, sie muss unter die Klassifizierung 1.4S fallen und die UN-Nummer muss entweder UN 0012 oder UN0014 sein. Die Waffe und die Munition dürfen jedoch nicht zusammen in einem Behälter transportiert werden.
  • Weitere Informationen zum Transport von Waffen erhalten Sie im Finnair Kundenservice-Center.