✓ Können mit Einschränkungen im Handgepäck befördert werden
✗ Können nicht als aufgegebenes Gepäck befördert werden
Lithiumbatterien gelten als Gefahrengüter und ihre Beförderung ist eingeschränkt. Sie dürfen nur in begrenzten Mengen für den persönlichen Gebrauch an Bord mitgeführt werden.
Führen Sie tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien nach Möglichkeit in Ihrem Handgepäck mit. Wenn Sie ein tragbares elektronisches Gerät im aufgegebenen Gepäck transportieren, stellen Sie sicher, dass das Gerät:
Vollständig ausgeschaltet und vor versehentlicher Aktivierung geschützt ist.
Vor versehentlicher Beschädigung geschützt ist, indem Sie eine geeignete Verpackung verwenden oder einen robusten Beutel mit geeigneter Polsterung, zum Beispiel Kleidung.
Nicht zusammen mit entflammbaren Materialien (z. B. Parfüm oder Sprays) transportiert wird.
Einschränkungen in Bezug auf Lithiumbatterien:
✓ Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium-Anteil von bis zu 2 Gramm (z. B. Kameras) und Lithium-Ionen-Batterien mit bis zu 100 Wattstunden (z. B. Mobiltelefone oder Laptops) dürfen im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie in einem tragbaren Gerät eingesetzt sind. Wir empfehlen, sie im Handgepäck mitzuführen.
✓ Ersatz-Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium-Anteil von bis zu 2 Gramm und Lithium-Ionen-Batterien mit bis zu 100 Wattstunden können im Handgepäck mitgeführt werden.
! Lithium-Ionen-Batterien mit über 100, aber unter 160 Wattstunden (z. B. Videokameras und tragbare Medizingeräte), die in einem Gerät eingesetzt sind, und/oder bis zu 2 Ersatzbatterien: vorherige Genehmigung von Finnair erforderlich
✗ Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium-Anteil über 2 Gramm und Lithium-Ionen-Batterien mit mehr als 160 Wattstunden (z. B. große Ladegeräte und Autobatterien) dürfen weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mitgeführt werden.
✗ Zurückgerufene oder beschädigte Batterien, die nicht gemäß den üblichen Qualitätsstandards hergestellt wurden, dürfen weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mitgeführt werden.
! Wenn Sie mit einem Smart Bag reisen, muss die Lithiumbatterie entfernt werden, bevor das Gepäckstück als aufgegebenes Gepäck transportiert werden kann. Wenn der Akku nicht entfernt werden kann, ist der Smart Bag als aufgegebenes Gepäck nicht gestattet.
! Wenn Sie Ersatzbatterien mit sich führen, müssen die elektrischen Kontakte der Batterie vor Kontakt mit Metall oder anderen Batterien geschützt sein, da es sonst zu einem Kurzschluss kommen kann. Wir empfehlen, die Batterien in der Originalverpackung mitzuführen. Wenn Sie keine Originalverpackung mehr haben, kleben Sie die elektrischen Kontakte ab. Sie können die Batteriekontakte zusätzlich schützen, indem Sie jede Batterie in einer separaten Plastiktüte verpacken.