Reisedokumente | Finnair Österreich

Reisedokumente

Stellen Sie bei der Vorbereitung auf Ihre Reise sicher, dass Sie alle erforderlichen Reisedokumente bei sich führen und die Dokumente auf dem neuesten Stand sind. Während Ihrer Reise werden Sie zu verschiedenen Zeitpunkten aufgefordert, Ihre Identität nachzuweisen. Welche Reisedokumente Sie benötigen, hängt von Ihrer Nationalität, Ihrem Flugziel und Ihren Transitländern ab.

Daran sollten Sie denken

  • Finden Sie heraus, welche Reisedokumente Sie für die Reise zu Ihrem Flugziel benötigen. Dies kann je nach Nationalität variieren. Weitere Details finden Sie mithilfe unserer Reisedokumente-Karte
  • Beachten Sie darüber hinaus die Bestimmungen für den Transfer von einem Land in ein anderes, zum Beispiel, wenn Ihre Route mehr als ein Schengenland umfasst.
  • Hinweis: In vielen Ländern muss der Reisepass nach Beendigung des Aufenthalts noch drei bis sechs Monate gültig sein.
  • Beachten Sie bitte auch, dass sowohl für Ihr Flugziel als auch für Ihre Transitländer ein Visum erforderlich sein kann.
  • Beachten Sie, dass Ihnen die Einreise an Ihrem Reiseziel verweigert werden kann, wenn Sie kein Rückflug- oder Weiterflugticket besitzen, insbesondere wenn Sie mit einem Touristenvisum reisen. 
  • Planen Sie für die Beantragung oder Erneuerung Ihrer Reisedokumente ausreichend Zeit ein.
  • Vergewissern Sie sich, dass die Schreibweise Ihres Vor- und Nachnamens auf Ihrem Flugticket, in Ihrem Reisepass und auf Ihrer Vielfliegerkarte identisch ist. Auf Finnair-Flügen reicht es aus, wenn Ihr Nachname und ein Vorname aus Ihrem Reisepass auf dem Ticket korrekt geschrieben sind.
  • Nehmen Sie eine Kopie Ihres E-Ticket-Belegs mit, insbesondere auf Langstreckenflügen. Wenn Sie Ihr Ticket direkt bei Finnair gekauft haben, können Sie den E-Ticket-Beleg über dieses Online-Formular anfordern. Andernfalls können Sie sich an die Fluggesellschaft oder das Reisebüro wenden, die bzw. das Ihr Ticket ausgestellt hat.
  • Weitere Informationen, beispielsweise zu Reisepass, Visum oder Gesundheitsvorschriften, erhalten Sie im IATA Travel Centre.

Dokumente, die auf Finnair-Flügen akzeptiert werden

Einwohner von Finnland und Skandinavien

Flüge innerhalb Finnlands und anderer nordischer Länder (ohne Grenzkontrolle):

  • Passagiere ab einem Alter von 16 Jahren müssen einen Reisepass, einen Lichtbildausweis oder einen Führerschein mit sich führen.
  • Passagiere unter 16 Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, müssen keinen eigenen Ausweis mit sich führen.
  • Passagiere unter 16 Jahren, die alleine oder in Begleitung anderer Personen als ihrer Eltern reisen, müssen entweder einen Reisepass oder einen Lichtbildausweis mit sich führen.
  • Allein reisende Passagiere unter 12 Jahren, die ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular Minderjähriger ohne Begleitung (PDF) mit sich führen, müssen keinen eigenen Ausweis mit sich führen. Die Personen, die sie verabschieden und am Zielort in Empfang nehmen, müssen sich jedoch mit einem gültigen Ausweis (z. B. einem amtlichen Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.

Wiedereinführung der Kontrolle an Binnengrenzen: Die nordischen Länder können aus Sicherheitsgründen kurzfristig wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einführen. In solchen Fällen müssen die Fluggesellschaften sicherstellen, dass alle in das Land reisenden Passagiere die Einreisebestimmungen erfüllen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Reisepassbefreiung in den nordischen Ländern nur für nordische Staatsbürger gilt. Dies bedeutet, dass während der Zeit der Kontrollen an den Binnengrenzen ein nordischer Führerschein nicht als Reisedokument akzeptiert werden kann, da aus ihm nicht die Staatsbürgerschaft des Inhabers hervorgeht. Wir empfehlen Ihnen daher, sicherheitshalber einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Lichtbildausweis mitzuführen. 

Aufgrund des Coronavirus gibt es in einigen Ländern noch immer Änderungen bei den Anforderungen an Reisedokumente. Weitere Informationen finden Sie auf der Reisedokumente-Karte oder der Seite Reise-Updates.

Flüge innerhalb des Schengenraums, der EU-Länder und der Schweiz:

  • Sie benötigen einen Reisepass oder einen Lichtbildausweis, der den EU-Normen entspricht und internationale Reisen erlaubt.

Flüge zu Zielorten außerhalb der EU:

  • Sie benötigen einen Reisepass und gegebenenfalls ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Wenn Sie in die USA, nach Kanada oder Australien reisen, beachten Sie bitte unsere ergänzenden Hinweise.
Reisepass oder Ausweis online beantragen

Einwohner anderer EU-Staaten und der Schweiz

Flüge innerhalb Finnlands und zwischen Ländern des Schengenraums oder der EU:

  • Sie benötigen einen Reisepass oder einen Lichtbildausweis, der den EU-Normen entspricht und internationale Reisen erlaubt.

Flüge zu Zielorten außerhalb der EU:

  • Sie benötigen einen Reisepass und ggf. ein gültiges Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein anderes Reisedokument, das zur Einreise in das Land berechtigt.
  • Wenn Sie in die USA, nach Kanada oder Australien reisen, beachten Sie bitte unsere ergänzenden Hinweise.

Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Union

  • Sie benötigen einen gültigen Reisepass und, falls erforderlich, ein gültiges Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Reisedokument, das die Einreise über das erste Schengenland und eine mögliche Weiterreise in ein anderes Schengenland ermöglicht.
    • Wenn Sie zum Beispiel über Finnland nach Dänemark reisen, müssen die Reisedokumente sowohl für die Einreise nach Finnland als auch nach Dänemark gültig sein.
  • Visabestimmungen und von Finnland akzeptierte Reisedokumente anzeigen
  • Wenn Sie nach Finnland oder in den Schengenraum einreisen, muss Ihr Reisepass noch für mehr als drei Monate nach dem Ende Ihres geplanten Aufenthalts gültig sein.
  • Weitere Informationen zu Schengen-Visa anzeigen 
  • Wenn Sie nach Australien, Kanada, in die USA oder das Vereinigte Königreich reisen, beachten Sie bitte unsere ergänzenden Hinweise.

Reisen Sie durch mehr als ein Schengenland?

Wenn Ihre Flugstrecke mehr als ein Schengenland beinhaltet, reisen Sie in den Schengenraum ein.

Einreise in ein Schengenland über ein anderes Schengenland

Wenn Sie über ein anderes Schengenland in Ihr Schengen-Zielland reisen, müssen Sie sowohl die Visabestimmungen des Landes, über das Sie in den Schengenraum einreisen, als auch die des Ziellandes erfüllen. Obwohl beide Länder dem Schengener Abkommen angehören, sind die Vorschriften und die anerkannten Dokumente möglicherweise nicht für beide Länder identisch.

  • Wenn Sie zum Beispiel von Shanghai über Helsinki nach Frankfurt reisen, müssen Ihre Reisedokumente sowohl für die Einreise nach Finnland (die Anforderungen von Finnland erfüllen) als auch für die Weiterreise nach Deutschland gültig sein.

Transit durch ein Schengenland

Wenn Sie nur im Transit durch ein Schengenland reisen und Ihr Flugziel außerhalb des Schengenraums liegt, reisen Sie nicht in den Schengenraum ein und benötigen kein Visum.

  • Wenn Sie zum Beispiel über Helsinki von Neu-Delhi nach New York reisen, müssen Ihre Reisedokumente für die USA gültig sein.

Transit durch mehr als ein Schengenland

Wenn Sie im Transit durch zwei oder mehr Schengenländer reisen, obwohl Ihr Flugziel außerhalb des Schengenraums liegt, müssen Sie in den Schengenraum einreisen und benötigen ein Visum.

  • Wenn Sie zum Beispiel von Neu-Delhi über Helsinki und Paris nach Montreal reisen, müssen Ihre Reisedokumente für den Schengenraum (die Anforderungen von Finnland erfüllen) und für Kanada gültig sein.

Zusatzbestimmungen für Minderjährige

In einigen Ländern ist eine Reiseerlaubnis der Eltern oder des Vormunds erforderlich, wenn Minderjährige allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder Vormunds reisen. Diese Erlaubnis muss entweder bei der Aus- oder Einreise vorgelegt werden.

Informationen darüber, ob eine Einwilligungserklärung für eine bestimmte Reise erforderlich ist, erhalten Sie bei einer Behörde des Landes, aus dem Sie ausreisen möchten, sowie bei der Botschaft des Ziellandes.

Beispiel für eine Einverständniserklärung (PDF)
Navigiert zu Seite: Reisedokumente