| Tickettyp | Handgepäck (55cm x 40cm x 23cm) | Kleine Tasche (40cm x 30cm x 15cm) | Maximales Gesamtgewicht |
|---|---|---|---|
| Business Flex | 1 Gepäckstück | 1 Gepäckstück | Gesamtgewicht 12 kg |
| Business Classic | 1 Gepäckstück | ||
| Business Light | 1 Gepäckstück | ||
| Premium Economy Flex | 1 Gepäckstück | Gesamtgewicht 8 kg | |
| Premium Economy Classic | 1 Gepäckstück | ||
| Premium Economy Light | 1 Gepäckstück | ||
| Economy Flex | 1 Gepäckstück | ||
| Economy Classic | 1 Gepäckstück | ||
| Economy Light | 1 Gepäckstück | ||
| Economy Superlight | 0 Gepäckstücke |
Handgepäck
Zulässiges Handgepäck
Sie können nur dann ein zusätzliches Handgepäckstück hinzubuchen, wenn Sie ein Ticket der Ticketart Economy Superlight haben, in dem kein Handgepäckstück enthalten ist.
Größen für Handgepäck
Handgepäckstück
- maximale Abmessungen: (Länge x Breite x Höhe) 55 x 40 x 23 cm
- maximales Gesamtgewicht inkl. einer kleinen Tasche: 8 kg/12 kg
Kleine Tasche
- eine kleine Tasche wie z. B. eine kleine Handtasche, eine kleine Laptoptasche oder ein kleiner Rucksack
- maximale Abmessungen: (Länge x Breite x Höhe) 40 x 30 x 15 cm
- maximales Gesamtgewicht inkl. einem Handgepäckstück: 8/12 kg
- unter dem Sitz zu verstauen
Zusätzlich zu der in Ihrem Flugticket enthaltenen Freigepäckmenge für Handgepäck dürfen Sie notwendige Hilfsgeräte oder Mobilitätshilfen wie persönliche Sauerstoffkonzentratoren (POC), Apnoe-Atemgeräte (CPAP), Stöcke oder Krücken mit an Bord nehmen. Beachten Sie jedoch, dass dieser Freigegenstand nur für das Hilfsgerät gilt und sich nicht auf zusätzliches Gepäck erstreckt. Erfahren Sie mehr über Hilfsmittel.
Für Kinder gilt die gleiche Freigepäckgrenze wie für Erwachsene mit derselben Ticketart. Für Kinder ohne reservierten Sitzplatz gelten keine eigenen Freigepäckmengen für Handgepäck, aber Sie können hier mehr über Kinderwagen und Kindersitze erfahren.
Finnair Plus Silver, Gold, Platinum- und Platinum Lumo-Mitglieder können auf innereuropäischen Flügen ein kostenloses Handgepäckstück (55 x 40 x 23 cm) mitführen, wenn sie mit einem Superlight-Ticket reisen, das normalerweise nur eine kleine Tasche beinhaltet.
Bitte beachten Sie, dass alle Artikel, die Sie am Flughafen kaufen, einschließlich zollfreier Produkte, zu Ihrem erlaubten Handgepäck gezählt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gepäck die oben angegebenen Größen- und Gewichtsbeschränkungen einhält – wenn Sie Ihre Freigepäckgrenze überschreiten, müssen Sie Ihr zusätzliches Gepäck aufgeben und die anfallenden Gebühren entrichten.
Musikinstrumente
Sie können Ihr Musikinstrument mit in die Kabine mitnehmen, wenn seine Abmessungen maximal 125 cm (Breite + Länge + Höhe, die typische Größe eines Violinkoffers) betragen und das zulässige Handgepäckgewicht nicht überschritten wird. Violinen zum Beispiel liegen meistens innerhalb der erlaubten Abmessungen, wenn die Ticketart ein Handgepäckstück erlaubt.
Wie verstaue ich Handgepäck an Bord?
Für eine angenehme Reise und ausreichende Beinfreiheit
- Bitte verstauen Sie größere Handgepäckstücke wie z. B. Rollkoffer im Gepäckfach über Ihrem Sitz oder unter dem Sitz vor Ihnen.
- Kleine Taschen wie Handtaschen, Laptoptaschen oder Einkaufstaschen müssen unter dem Sitz vor Ihnen verstaut werden.
- Jacken und Mäntel können am Haken des Sitzes vor Ihnen aufgehängt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Gepäckfächer über den Notausgangsreihen für die dort sitzenden Passagiere reserviert sind.
Verbotene Gegenstände im Handgepäck
Darf ich Flüssigkeiten mit in die Kabine nehmen?
Eingeschränkt zugelassene Flüssigkeiten:
- Alle Getränke
- Flüssige oder halbflüssige Lebensmittel: z. B. Suppen, Marmelade und Honig
- Kosmetik und Hygieneartikel: z. B. Cremes, Parfum, Zahnpasta, Duschgel, Wimperntusche und Lipgloss
- Sprays: z. B. Rasierschaum, Haarspray und Deosprays
- Kontaktlinsenflüssigkeit
Bitte beachten Sie bei Reisen mit eingeschränkt zugelassenen Flüssigkeiten Folgendes:
- An den meisten Flughäfen dürfen maximal 100 ml einer der oben genannten Flüssigkeiten mit in die Kabine genommen werden.
- Die maximale Menge an Flüssigkeit, die an Bord mitgeführt werden darf, beträgt in der Regel 1 Liter.
- Flüssigkeiten müssen in einzelne 100-ml-Behälter abgefüllt sein – größere Behälter, auch wenn sie nicht vollständig befüllt sind, werden bei der Sicherheitskontrolle in der Regel nicht akzeptiert.
- Alle 100-ml-Behälter müssen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einer maximalen Größe von 20 x 20 cm und (1) einem Liter Fassungsvermögen passen.
- Sie dürfen nur einen (1) Plastikbeutel mitnehmen. Sofern nicht anders angewiesen, ist der Beutel bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen vorzuzeigen.
Bei Abflug vom Flughafen Helsinki:
- Pro Passagier sind bis zu zwei (2) Liter Flüssigkeit erlaubt.
- Die Größe von Flüssigkeitsbehältern im Handgepäck ist ab dem 1. September 2024 auf allen europäischen Flughäfen, einschließlich des Flughafens Helsinki, auf maximal 100 ml beschränkt.
- Die Flüssigkeiten müssen bei der Sicherheitskontrolle nicht aus dem Gepäckstück genommen werden.
Medikamente, Babynahrung und zollfreie Waren:
- Sie können ausreichend Medikamente für die Dauer der Reise mitnehmen. Bitte nehmen Sie das Rezept mit.
- Sie können ausreichend Babymilch und Babynahrung für die Dauer der Reise mitnehmen.
- Zollfreie Waren können ungeöffnet und in einem versiegelten Sicherheitsbeutel in die Kabine gebracht werden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie an einem Flughafen in einem anderen Land umsteigen, gelten die Sicherheitsvorschriften des Landes und versiegelte Duty-free-Einkaufstüten werden gegebenenfalls erneut überprüft. Bitte beachten Sie, dass alle Artikel, die Sie am Flughafen kaufen, einschließlich zollfreier Produkte, auf Ihre Freigepäckgrenze für Handgepäck angerechnet werden.
Welche anderen Gegenstände sind verboten?
Die folgenden Gegenstände sind im Handgepäck nicht zulässig:
- Scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren, Korkenzieher und Pinzetten
- Schlittschuhe sind auf Flügen ab Helsinki zulässig, an anderen Reisezielen gelten jedoch möglicherweise Einschränkungen
- Streichhölzer und Feuerzeuge sind nur zulässig, wenn sie am Körper getragen werden, z. B. in einer Jackentasche, jedoch nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck
- Lithium-Ionen-Akkus über 100 Wh (Wattstunden)
- Lithium-Metall-Akkus mit mehr als 2 Gramm Lithium